Muss ich das Angebot einer Zeitarbeitsfirma annehmen?

2 Antworten

die Vermittlung in einem Arbeitsplatz hat grundsätzlich höhere Priorität als die Einweisung in eine steuerfinanzierte Maßnahme.

Du müsstest also eine berufsfortbildende Maßnahme für dich beantragen, Ausbildung/Fortbildung/Weiterbildung, die deine Vermittlungschancen um 50% erhöht. Das hätte dann höhere Priorität als die Vermittlung in einen unqualifizierten zeitlich befristeten Hilfsarbeiterjob.

Andere Maßnahmen, wie etwa Typberatung, PC-Einführung oder Vorstellungstraining schützen dich nicht vor der Zeitarbeitsfirma. Wenn du dich da einem Angebot ohne sachliche oder schwerwiegend persönliche Gründe verweigerst, kriegste ne Sperre.

Wenn die Beschäftigung deinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entsprechen würde, dann müsstest du dich zumindest bewerben bzw.das Stellenangebot auch annehmen, wenn du keinen wichtigen Grund für deine Ablehnung nachweisen bzw.nennen könntest !

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung geht immer vor.

Ein wichtiger Grund für eine Ablehnung könnte z.B. das zu erzielende Einkommen sein, denn in den ersten 3 Monaten deiner Arbeitslosigkeit musst du nicht mehr als 20 % und dann für die nächsten 3 Monate nicht mehr als 30 % weniger Einkommen hinnehmen.

Ab Monat 7 könntest du dann nur noch ohne Sperre ablehnen, wenn du unter Berücksichtigung aller notwendigen berufsbedingten Aufwendungen die du durch die neue Beschäftigung hättest weniger Netto als ALG - 1 hättest.

Wenn du ohne wichtigen Grund ablehnen würdest, dann würde es für das 1 und 2 Fehlverhalten jeweils eine Sperre von 3 Wochen geben, danach dann 6 Wochen, kommst du insgesamt auf 21 oder mehr Wochen Sperrzeit, dann würde dein gesamter Restanspruch entfallen.

Schmieradidi 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 16:10

danke für die hilfreiche Antwort!

zwei fragen dazu:

  1. Bedeutet „die ersten 3 Monate“ die Dauer des bisher genutzten Anspruches oder ab Arbeitslos-Meldung?
  2. Zählt unter Aufwendung auch Reisekosten zum Einsatzort? Angenommen ich musste jeden Monat 200€ für ein bahnticket ausgeben und das wirft mich unter die 20 oder 30%
isomatte  08.10.2018, 17:21
@Schmieradidi

1.Ausgehend von deinem durchschnittlich erzielten Bruttoeinkommen welches für die Berechnung deines ALG - 1 Anspruchs herangezogen wurde, dass neue evtl.zu erzielende durchschnittliche Bruttoeinkommen dürfte also bis zu 20 % geringer ausfallen.

2.Es zählt nur dein versicherungspflichtiges durchschnittliches Bruttoeinkommen, welches zur Berechnung deines ALG - 1 Anspruchs herangezogen wurde.

Erst ab dem 7 Monat deiner Arbeitslosigkeit müsstest du dann jede zumutbare Beschäftigung annehmen, wenn du keinen wichtigen Grund für deine Ablehnung nennen und evtl.nachweisen könntest oder dein evtl.zu erzielendes Nettoeinkommen unter Berücksichtigung aller Aufwendungen die dir durch die neue Beschäftigung entstehen würden über deinem jetzigen monatlichem ALG - 1 liegen würde.