Letztes Gehalt bei Zeitarbeit Fa. pers. abholen? warum?

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Moin,

Wegen deiner neuen Arbeit haste doch eh keine Zeit, - oooder?

Lug u. Betrug is Üblich in der Zuhälterbranche.

Ich sollte ne so genannte "Ausgleichsquittung" unterschreiben, dass ich auf das Recht verzichte das Fortführen des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend zu machen.

Eher hackt man sich doch die Hand ab, wie sowas zu unterschreiben.

Schreib dahin, dass du deinen Lohn bis zum ...Datum auf deinem Konto haben willst.

Die Arbeitspapiere erwartest du bis spätestens zum... Datum bei dir eingehend.

Das schickst denen per Einschreiben.

domherr 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 10:28

Ja , Zeit habe ich keine ..könnte wen ich wollte jedoch habe ich Angst.... schlechte Worte in den Mund zu nehmen.

Ja so eine Quittung wird auf mich warten.

Sie versuchten mich ja die letzten Monate zu Schulmeistern.

So was habe ich die letzten 30 Jahre nicht erlebt.

Was man sich als Fach-Arbeiter mittlerweile alles gefallen lassen muss.

Werde mal ein Schreiben aufsetzen.

Es spricht nichts dagegen, dass man das Geld selbst abholt. Die Papiere muss man - rein rechtlich - sowieso selbst abholen, der Arbeitgeber hat da keine Bringschuld, oder du trägst die Kosten, doch üblich ist das nicht.

Die ZAF wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von dir eine Ausgleichsquttiung unter schrieben haben wollen - auch dagegen spricht nichts, es kommt jedoch darauf an, was da so drinn steht. Streiche alles wo dich in deinen Rechten einschränkt - bspw dass du mit Unterschrift auf weitere Ansprüche verzichtest!

Leider erkennen die ArbG diese Quittungen als rechtmäßig und wirksam an - hier klafft noch eine deutliche Lücke in der Rechtsprechung...

domherr 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 11:15

Upps , ja danke. Habe das dazu gefunden.Link unten.

Ausgleichsquittung - kannte ich auch noch nicht.

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/07/03/ausgleichsquittung-im-arbeitsrecht-welche-gefahren-bestehen/

Ich hatte meine Arbeit zum wohle meines Ausleihers getätigt. Dieser hat auch immer pünktlich für mich bezahlt. Gegen meine Abeitsmoral ist sicher nichts zu bemängeln.

Werde ich nun was streichen werden Sie mir mein Geld nicht geben wollen ? So werde ich aus meinen 1250 Brutto 2 Monate überbrücken müssen ??

domherr 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 11:37
@domherr

Ich bestätige, daß die Lohn/Gehaltsabrechnung einschließlich der Urlaubsbescheinigung richtig ist. Ich habe die Bescheinigung sorgfältig gelesen. Sie ist mir in meine Sprache übersetzt worden.

wie kann man das so schnell ausrechnen ? ich nicht , da der Dez. Monat ja etwas kompliziert war.

Meinereiner67  15.01.2012, 12:01
@domherr

@stelari

Im Gesetz steht abert auch, dass der Arbeitgeber die Arbeitspapiere am letzten Arbeitstag bereit zu halten hat.

Es wird auch kein Gericht der Welt verlangen, dass jemand wegen der Arbeitspapiere z.B. von Dortmund nach Dessau anreisen müsste.

Da bedient sich die Rechtssprechung gerne der Vokabeln, "zumutbar und verhältnissmäßig".

Wenn die Leihbude nicht grade direkt am Wohnort des "Opfers" ist, muss er nicht extra antanzen.

Wenn die Leihbude am Ort ist, soll der Fragesteller in Begleitung da hin gehen, und NIX mweiter als den erhalt der Papiere bestätigen.

Dazu kann man auch selbst, evtl handschriftlich, n Beleg schreiben.

Z.B. Ich habe heute...Datum... dies und das erhalten.

Genau bezeichnen ist wichtig. Also nich einfach "habe Arbeitspapiere erhalten" sondern genau das, was man erhalten hat und nix weiter.

stelari  15.01.2012, 13:59
@Meinereiner67

Klar - ich meinte ja damit auch die rein rechtliche Position der Herausgabe der Papiere, der Arbeitnehmer hat die Holschuld in dem Fall - der AG kann dafür Kostenersatz verlagnen in angemessenen Höhe wenn er sie dir zuschickt....

Meinereiner67  15.01.2012, 16:17
@stelari

die 5€ fürs Einschreiben soll er dann halt anrechnen.

domherr 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 23:18
@Meinereiner67

Hallo ,danke allen für die Denkanstöße.

Da ich bis Freitag Zeit habe werde ich Morgen Montag mal eine E-mail senden. Mit der Bitte um den normalen weg. Und dem Vertraglich 15 ten an den ich mein Geld zu haben hätte - zu erinnern !

Frage kann man Fahrgeld und Zeit berechnen ? Ich will ja da von mir aus eigentlich nicht mehr hin.

Geh ich lieber zum Stammtisch....... grins

Gruss aus der Weltkulturstadt

domherr 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 23:22
@domherr

Habe gehört ab 50 ist der Urlaubsanspruch 30 Tage .

Gilt das auch für Leiharbeiter mit Niedriglohn ? Oder nur für die in der 1. Arbeitswelt >?

Meinereiner67  17.01.2012, 08:22
@domherr

Du schickst KEINE E-Mail, sondern n richtzigen Brief, am besten per Einschreiben.

domherr 
Beitragsersteller
 17.01.2012, 17:06
@Meinereiner67

Hallo , habe E-Mail gesendet .6,30 Mit Frist für alles. Email um 15,30 beantwortet

wir haben uns vertraglich zu einer Lohnzahlung bis spätestens 20. des Folgemonats verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir nach, indem Sie Ihren Lohn ab 20. Januar bei uns abholen können (siehe beigefügtes Schreiben, welches wir Ihnen postalischen haben zukommen lassen). Ebenso können Sie bei Ihrem Erscheinen Ihre Lohnabrechnung und Ihre Arbeitspapiere mitnehmen.

.......................?!

Sie wollen halt nicht , das war mir klar.

nun Plan : B.

domherr 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 16:58
@domherr

Nun , antworten Sie nicht mehr auf meine Schreiben. Da ich den Termin mit meinem Arbeitsvertrag abgeglichen habe. Geld müsste Morgen auf meinem Konto sein.

Denke das wird ein unnötiger Schmarn mit denen. Ab Montag werde ich mein Geld einfordern lassen.

Die sind meiner Zeit nicht würdig.

Meinereiner67  21.01.2012, 20:01
@domherr

ich gehe davon aus, dass dein Geld NICHT auf deinem Konto sein wird.

Der Zuhälter wartet drauf, dass du das abholst.

Ich habe dir doch geraten dass du denen selbst per Einschreiben ne Frist setzt.

Der Zahltermin nach dem 20. des Folgemonats hat übrigens den Grund, dass es evtl nach 3 Wochen Fristversäumnisse geben könnte.

Das versuchen die meisten Zuhälter.

Wenn du jetzt nicht angemessen, also unmissverständlich und bestimmend reagierst, wird der Zuhälter das aussitzen.

domherr 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 19:31
@Meinereiner67

Ja, habe es abgeholt ! ( Freitag 17 Uhr (hihi)

In meiner Freizeit pflege ich angenehmere Dinge zu tun.

Jetzt muss ich jemanden finden der mir die Abrechnung im Detail ausernander pflückt.

Da im Urlaub und bei den Überstunden ev. etwas nicht zu 100 % stimmt.

Aber so im etwa habe ich mein Geld.

vielen Dank allen für die Hilfe

Nun soll ich das Geld( Dez. Gehalt) , daß am 20.01.1012 für mich bereitsteht pers. abholen ??!

Nichts da abholen.....die sollen es dir aufs Konto überweisen und die Lohnabrechnung sollen sie dir auch zuschicken ( falls das noch nicht passiert ist).

domherr 
Beitragsersteller
 14.01.2012, 12:03

Ja das dachte ich mir auch. Aber ich hatte noch nicht mal eine Reaktion auf meine damalige Kündigung erhalten.

Habe wohl auf das falsche Pferd gesetzt bei der Fa.

Das hatte ich im Netz gefunden , ob ich das zusenden soll ?

;;Der Arbeitgeber ist nach §108 Gewerbeordnung verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in Textform - also ausdrücklich nicht in Schriftform - zu erteilen. Da die Textform (nach § 126 b BGB) genügt, besteht - seit 2003 - die Möglichkeit, die Abrechnungen per e-mail zu versenden.;; Quelle: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=6&t=223707

Mystika1245  14.01.2012, 12:21
@domherr

Da sie dir das Geld auf die Hand geben wollen und du ja anscheinend auch keine Lohnabrechnung bekommen hast, würde ich vermuten, dass sie dich bescheißen wollen!

An deiner Stelle würde ich erst mal mit einem Anwalt drohen und wenn sich nichts tut, würde ich einen einschalten.

Ich bin immer wieder der Meinung, dass solche Zuhälterei verboten gehört...!

domherr 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 10:15
@Mystika1245

Da stimme ich dir voll zu. Zudem man bedenkt : ein Facharbeiter bekommt 1250 Brutto und bezahlt wird für Ihn 3100. Kein Wunder das die Krankenkassen Beiträge steigen.

In meiner neunen Fa. bekomme ich zudem für gleiche Arbeit 550€ mehr brutto.

Schreib denen dass du aufgrund deiner neuen Tätigkeit nicht vorbei kommen kannst und die dir deinen Lohn übeweisen sollen und die Abrechnung zuschicken sollen.

domherr 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 10:54

Hallo , danke.

Ja denke so werde ich es machen.

Da ich ja den ;;Abholtermin ;; aus organisatorischen Gründen im Vorfeld telefonisch vereinbaren soll.

Werden sie sich wohl etwas ausgedacht haben ... sicher ist ein Pferdeflüsterer anwesend.

Weil mit Esel und Pferden haben sie es dort.

es kann sein ,das sie dir einen vergleich anbieten wollen,denn normal werden bei kündigung ,die überstunden und der resturlaub ausbezahlt wenn du diese nicht verbraucht hast ,anders kanne ich das nicht . es kann auch sein ,das sie dich an den vertrag binden wollen und du nicht hättest kundigen dürfen,wegen irgendwelcher fristen ,die einzuhalten sind. die versuchen alles ,um gelder einzusparen. ich würde mich nicht wundern,wenn die 20€ ,kein kündigungsgrund ist ,weil du die ja einforden konntest und du es nicht mal versucht hast,oder wofür die 20€ abgezogen wurden und wenn du pech hast ,akzeptieren sie die kündigung nicht so. das wirdt du sehen,aber googl dich schlau darüber ,im bgb oder beim arbeitsgericht oder oder... es gibt genug möglichkeiten,ich wünsche dir viel glück.

domherr 
Beitragsersteller
 14.01.2012, 12:15

Hallo , die Kündigung hatte ich zum 31 .12. Schriftlich und 2 x per Einschreiben gesendet. Niederlassung und Hauptsitz der Fa. der Pferdehalter.

Kündigung - Frist war normal 14 Tage - da ja in Probezeit. ( 6 Monate) zum 9 oder 10 .12 . hatte ich diese abgesendet.

Diese konnte eigendlich auch grundlos erfolgen.

( mein Grund war die Einbehaltung von 20 € + Abzug meiner 8 Cent übertariflichen Leistung)

Und das bei meinem Spitzen Lohn von 8,50€ Brutto !

Verdiene zwar jetzt auch nur etwa die hälfte wie vor 25 Jahren. Aber das ist ja unser Zeitgeist.