Unfallpotential defekter Zaun?
Wenn zwischen zwei Grundstücken von einem Nachbarn ein Zaun errichtet wurde, der aktuell zu Unfällen führen könnte (Abstürzen durch Höhenunterschied der Grundsstücke), muss der Zaun dann zwangsläufig abgesichert werden oder ist das halt einfach "Pech" für einen Verunfallten?
Im konkreten Fall möchte der Zauneigentümer trotz Hinweise auf eine mögliche Unfallgefährdung nichts ändern und schlägt der anderen Seite die Erstellung eines eigenen Zauns vor.
Sicher ist das Thema Zaun immer sehr schwierig aber gibt es hier keine Gesetzeslage wegen des Unfallpotentials?
5 Antworten
Die Frage ist doch: Wer stürzt wohin. Sofern eine Absturzsicherung erforderlich ist, gilt zunächst, hier muss der Höherliegende handeln. Außer es wäre bewiesen, dass der Tieferliegende durch Abgrabung diesen Zustand geschaffen hat.
Sofern der Höherliegende sein Grundstück insgesamt so abgesichert hat, dass keine unbeteiligten Dritte abstürzen können, hat er hier auch nicht zwingend Handlungsbedarf. Er macht sich kaum selbst schadenersatzpflichtig.
Abgesehen davon, dass ein Maschendrahtzaun als Absturzsicherung als solches meiner Meinung nach überhaupt nicht zählt. Der Zaun dient höchstens als Einfriedung.
Da Einfriedung wieder Landesrecht ist mit teilweise kommunalen Vorschriften: beim Bauamt erkundigen, dass Ordnungsamt wird meiner Meinung seine Zuständigkeit ablehnen, außer es könnte jemand in den öffentlichen Verkehrsraum stürzen.
Bei 60 cm benötige ich meines Wissens noch keine Absturzsicherung. Sofern die örtlichen Vorschriften zwingend eine Einfriedung vorschreiben, sollte der Zweck erfüllt sein.
Gehe ich davon aus, dass der Zaun unten verankert ist und ca 170 cm hoch ist, würde ich die 110cm eher als bedenklich einordnen. Ist die Einfriedung keine Pflicht würde ich das Gespräch Richtung Beseitigung führen.
Alternativ würde ich aus Eigenschutz vermutlich eine eigene Einfriedung stellen unter Einhaltung Nachbarrecht/ Grenzabstand.
So ein Zaun im Bauch ist unangenehm und hat in der Höhe von oben betrachtet die Verleitung, dass man noch drüber springen kann. (Wenn das Bild in meinem Kopf jetzt der Örtlichkeit entspricht)
Ist jetzt eher pragmatisch als rechtlich betrachtet.
Baulichkeiten jeder Art müssen sicher sein und dürfen Dritte nicht gefährden.
Hält sich der Bauherr nicht daran, schalten Sie das Bauordnungsamt ein, das sich dann der Sache annimmt.
Der Nachbar kann Sie nicht verpflichten, Ihrerseits einen Zaun zu errichten.
Wodurch ist der Höhenunterschied entstanden? Natürlicher Geländeverlauf oder Veränderung durch Anschüttung oder Abgraben?
Welches Bundesland?
Der Höhenunterschied entstand durch den Neubau, also der anderen Seite des bestehenden Zaunes. Es sind knapp 60cm und deswegen wurde dort ein L-Stein eingesetzt. Ich vermute um das Grundstück des Neubaus zu begradigen. Das ist in Bayern.
Dann muss derjenige, der das natürliche Geländeprofil verändert hat, dafür sorgen, dass dort weder jemand abstürzen noch Erdreich abbrechen oder abgeschwemmt werden kann.
Wenn da ein Zaun steht, das ist eine Absicherung gegen Sturz. Weswegen soll der Zaun denn noch abgesichert werden!
Es handelt sich um einen Maschendrahtzaun, der nicht gespannt ist und so ein Erwachsener unten durchfallen kann.
Ein Zaun muss ordnungsgemäß aufgestellt sein, er darf auch keine eigene Gefahr darstellen. Mal Ordnungsamt oder Bauaufsicht informieren.
Die bloße Existenz eines Zauns, führt doch nicht zu einer Unfallgefahr. Es sei denn jemand versucht darüber zu klettern.
Nein, natürlich nicht. Würde man sich aber dran festhalten, würde man das Gleichgewicht verlieren und in die Tiefe fallen. Der Maschendraht ist zu lose und unten nicht mit dem Absatz verbunden. Man fällt dann also unten durch.
Vielen Dank! Nun ist es so, der Zauneigentümer ist mit seinem Grundstück unten, ca. 60cm tiefer. Hat er somit seine Schuldigkeit durch Einfriedung per Maschendraht getan und die andere Seite wäre in der Pflicht einer angemessenen Absturzsicherung?