Nachbar setzt sein zaun auf dei grundstücksgrenze und betonirt ihn auf meine grundstück fest
hi Leute mein Nachbar setzt grade ein 2m hohen Zaun da ist nicht das Proplem. mein proplem ist das er mich nicht gefragt hat ob er ihn auf die Grundstücksgrenze setzen darf was er grade macht und dann betritt er mein grundstück um seine löcher außzuheben und dann kippt der beton rein und ich habe die hälfe auf mein grundstück un dann macht er meine meis planzen kappt und das ist in meinen augen sachbeschädigung und hausfriedenbruch kannich dagen eine klage einreichen weil der denn zaun sicher nicht mehr weg macht und er mir es auch so gesagt hat ????
14 Antworten
Auf die schnelle, könntest Du, um schlimmeres zu verhindern, die Polizei anrufen, aber nicht 110 sondern über die normale Telefonnummer im Ort bei Euch. Und natürlich kannst Du auch Klage einreichen, da wird Dich ein Anwalt beraten.
Wenn der Zaun baurechtlich zulässig ist kannst Du nur noch die Grenze einmessen lassen, da er "unmittelbar" an der Grenze stehen muss.
Und die Fundamente dürfen nicht auf Deinem Grundstück liegen; für diesen Fall sieht das BGB und das Landesnachbarrechtsgesetz eine Vielzahl von Eingriffs- und Entschädigungsmöglichkeiten vor. Welche davon in Deinem Fall zweckmäßig sind kannst Du nur mit Deinem Rechtsanwalt entscheiden.
Der Nachbar muss die Betonpfeiler auf seinem Grundstück einbauen lassen und diese dürfen nicht , auch nicht teilweise dein Grundstück tangieren. Du kannst den Rückbau verlangen.
Ach du lieber Himmel, nun schalt aber mal einen Gang zurück! Sicher hätte der Nachbar vorher mit dir sprechen sollen. Aber mal ganz ehrlich: was passiert schon? Der betritt einige Zentimeter deines Grundstücks und es fällt mal ein Krümel Beton auf deinen heiligen Boden! Findest du, das rechtfertigt einen gewaltigen Nachbarschaftsstreit oder gar eine Klage? Ich würde des lieben Friedens willens nicht so ein Gedöns wegen nichts machen. Im übrigen haben unsere Gerichte wichtigeres zu tun, als sich um so ein Pillepalle zu kümmern!
Naja, also hast schon recht wenn er mal kurz für eine Sekunde und auch nur ein Schritt auf dem Grundstück war es unnötig ist ihn Anzuzeigen. Wenn ich diesen Text richtig verstanden hab, dann hat er auch gesagt das er seine Pflanzen beschädigt hat. Also wenn er nicht so viele zerstört hat ist auch noch alles gut aber wenn er mehrere Pflanzen deswegen zerstört würde ich schon ihn darauf ansprechen.
Ich würde mal flott raus gehen und Deinen Pflanzenbestand etc. fotografieren, sozusagen Vorher-Nachher-Bilder. Als Grundlage für eine Einschätzung, was da alles kaputt gemacht wurde.
Und dann lesen, Eure Gemeindeordnung zum Thema Höhe von Zäunen und was sonst noch wichtig ist, der Unterschied zwischen Einfriedigung und Sichtschutz und ob dieses auf der Grenze verlaufen darf. Schau mal hier, ab entsprechenden Stichworten sehr hilfreich: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/nachbar.htm
Eine Einfriedigung auf der Grenze ist erlaubt, hätte der Nachbar Dich vorher dazu aufgefordert, mit zuwirken und Du hättest abgelehnt, könntest Du trotzdem herangezogen werden, Dich an den Kosten zu beteiligen. Hat er sich vorher mal geäußert?
ne nichtmal gefragt hat er ob er auf der grundstüksgrenze verlaufen darf ich muss sogar auf die schrauben kucken ich kann sie also abschrauben somit fehlt mir 1 vom grundtück. sogar meine bewässerungsanlage hat schden genommen weil die 50 cm vor der grenze verläuft und die hat jetzt ein loch was ich richtig teuer reperriren lasse so das er richtig teuer für ihn ist ich werde natürlich die täauerste firma hohlen dann ist es schön teuer
ich werde nichts bezahlen das kann er selber kein cent bekommt er von mir
Ich habe die Hälfte nicht verstanden, weil Deine Rechtschreibung mir Probleme bereitet, aber Du wirst schon recht haben ... :/ Und wie gesagt: lesen! Link s.o.
nein ich werde das nicht tuhen ich haben noch ne rechnug mit denn offen