Zahnzusatzversicherung zweimal abschießen?
Kann man eine Zahnzusatzversicherung auch doppelt abschließen, z.B. bei verschiedenen Gesellschaften und würden dann im Schadensfall auch beide zahlen? Bitte nur Antworten von Leuten, die sich auch auskennen. Danke.
9 Antworten
Also es gilt das Prinzip ,dass man sich an einer Versicherung nicht bereichern darf .
Da die Zahnzusatzversicherung jedoch immer nur anteilig den Rechnungsbetrag vom Zahnarzt übernimmt .Also z.B. ein Vertrag über 20% und einer über 70% ist es so ,dass zuerst der am längsten bestehenden Versicherung die Kosten vorgelegt werden müssen, danach der neueren Versicherung
Grundsätzlich ist also der Abschluss zweier Versicherungen erlaubt wenn nicht am Ende "ein Plus" für den Versicherungsnehmer bei der Abrechnung herauskommt.
Danke für die fundierte Antwort - das ist genau, was ich wissen wollte.
Nein, das ist nicht zulässig, es kann sogar passieren, dass dann keine Versicherung mehr zahlt.
Nein, bekommst ja auch kein zweites Haus, wenn das mal abbrennt und Du zwei Versicherungen hast
Hallo Theresa2,
grundsätzlich gilt das Bereicherungsverbot (§200 im Versicherungsvertragsgesetz).
Demnach gilt, dass die Gesamterstattung (Versicherungsleistungen) die Gesamtaufwendungen (Rechnungsbetrag) nicht übersteigen dürfen, wenn der Versicherungsnehmer wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete (Versicherer) hat.
So eine "Doppelversicherung" sollte auf jeden Fall vermieden werden. Im Leistungsfall ist es für alle Beteiligten recht kompliziert.
Falls es doch einmal zu einer Doppelversicherung kommen sollte, ist es wichtig, diese bei beiden Versicherungen zu melden (man sollte den Namen des anderen Versicherungsunternehmens, die Höhe der Absicherung und die Versicherungsnummer angeben). Im Leistungsfall ist für beide Versicherungen relevant, was die jeweils andere Versicherung bereits erstattet hat.
Aber Achtung: Teilweise ist auch in den Bedingungen des Versicherers klar ausgeschlossen, dass weitere gleichartige Verträge bei anderen Versicherungen abgeschlossen werden dürfen!
Am besten sucht man sich wirklich von vornherein eine Versicherung bzw. einen Tarif der umfassende Leistungen vorsieht. ;-)
Viele Grüße
Anna vom Barmenia-Team
Es würde nur eine Versicherung zahlen, da bei Zusatzversicherungen genau aus diesem Grund die Originalrechnung bei der Versicherung eingereicht werden muss.
Sollte es dennoch klappen, besteht der vollendete Versicherungsbetrug, der wie jeder andere Betrug eine STRAFTAT darstellt. Damit verlierst Du gleichzeitig auch den Versicherungsschutz beider betreffender Zusatzversicherungen und gehst abgesehen von den strafrechtlichen Folgen leer aus
Das ist richtig.....
Der Versicherungsbetrug ist erst dann vollzogen, wenn die Entschädigung höher ist als der zu zahlende Betrag (Privatanteil).
Das ist ja heftig!!!!!!!!!!!!! Dachte nicht, dass ich damit eine Straftat begehen würde.
Außer bei privaten Unfallversicherungen gilt in jeder Versicherung das Bereicherungsverbot. Bei Zahnversicherungen ist die Höhe der Versicherung sogar auf 90% begrenzt und kann nur durch Sonderregelungen und unter bestimmten Vorraussetzungen auf 100% angehoben werden. Ansonsten gitl §200 VVG:
Bereicherungsverbot
Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die
Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
Öhm...Unfallversicherungen kannste hunderte haben. Und alle zahlen die vereinbarte Versicherungsleistung separat ohne "gesamtschuldnerisch" Zeugs.
Das ist ja auch der Grund, wieso die gerne mal auf die Schnelle aufgedrückt werden. Da gibts keine Kündigung aufgrund Doppelversicherung.
Öhm...Unfallversicherungen kannste hunderte haben. Und alle zahlen die
vereinbarte Versicherungsleistung separat ohne "gesamtschuldnerisch"
Zeugs.
jo... hatte ich ja auch so geschrieben:
Außer bei privaten Unfallversicherungen gilt in jeder Versicherung das Bereicherungsverbot
Das ist nur im Falle der Bereicherung so zutreffend!