Zahnzusatzversicherung - was heißt "unter Anrechnung der Vorleistung"?
Hallo!
Ich glaube, meine Zahnzusatzversicherung hat mich betrogen. Ich habe eine die Zahnzusatzversicherung "Zahn 70". Ich ging davon aus, dass mein Eigenanteil an der Zahnarztrechnung zu 70 % erstattet wird. Jetzt wurden aber nur 35 % erstattet, mit folgendem Hinweis:
"Unter Anrechnung der Vorleistung der Techniker Krankenkasse erhalten Sie 70 % der Kosten erstattet. Ohne Vorleistung der Techniker halbiert sich die Erstattung um die Hälfte auf 35 % der Kosten."
Der (gerundete) Rechnungsbetrag war 385 EUR. Mein Eigenanteil: 210 EUR. Davon hatte ich 140 EUR als Erstattung erwartet. Es wurden aber nur 75 EUR erstattet.
Ich verstehe den Zusammenhang gar nicht. Kann mir das jemand erklären?
Danke.
2 Antworten
Hallo LangerLulatsch,
bei den Erstattungsmethoden der Zahnzusatzversicherungen gibt es zwei Methoden.
Die Meisten Tarife arbeiten wie Deine Zahnzusatzversicherung und rechnen inkl. Kassenleistungen ab: Dein Tarif erstattet maximal 70% inklusive Kassenleistung, was bedeutet dass Du maximal 70% von beiden (GKV + Private Zusatzversicherung zusammen bekommen kannst. Dein Eigenanteil bleibt immer 30% vom Rechnungsbetrag.
Die andere Variante bezahlt zuzüglich der Krankenkassen-Leistung jedochmaximal 100%. Hier hättest Du in Deinem Fall maximal 269,50 Euro bekommen. Da aber die Kasse schon 175 Euro (45,5%) übernommen hat, bekommst Du nur noch die restlichen 64,5% also 210 Euro erstattet.
Wenn Du deinen Tarif prüfen möchtest, kannst Du die Zahnzusatzversicherungen auf verschieden Portalen vergleichen. Mir persönlich gefällt dieser Vergleich sehr gut http://www.profi-zahnzusatzversicherung.de/zahnzusatzversicherung-vergleich/
Viel Erfolg für die Zukunft, Dein ExpertenTipp
Danke für den Stern
Da muss man im Kleingedruckten des Vertrages lesen und das am besten bevor man ihn abschließt. Es gibt Versicherungen die erstatten einen bestimmten Teil des Gesamtbetrages und Versicherungen die erstatten nur einen Teil des Eigenanteils.