Wer zahlt bei Kitaunverträglichkeit?
ist es möglich Leistungen zu bantragen, wenn das Kind Kindergartenuntauglich geschrieben wird? Ich bin berufstätig, bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Bin verh und mein mann arbeitet im 3 Schichtsystem
8 Antworten
wenn die Frage so zu verstehen ist, dass das Kind gar nicht in den Kindergarten kann (warum auch immer?), dann gibt es auch andere Möglichkeiten der Kinderbetreuung... Tagesmütter z. B. - da solltest du dich beim Jugendamt erkundigen, was es da für finanzielle Unterstützungen gibt, um sich eine leisten zu können. Dafür gab es zumindest früher finanzielle Unterstützungen, damit die Mütter arbeiten gehen können.
Wenn das Kind krank ist (ich meine Erkältungen und sowas) gibt es imho Regelungen, dass ein Elternteil zu Hause bleiben kann. Aber dann hättest du so eine Frage ja nicht gestellt...
Kinder haben bis zu 12 Infekte pro Jahr. Das sollte Deine Ärztin wissen.
Ein Kind "krankschreiben", damit die Mutter zu Hause bleiben kann - das gibt es nicht!
Du gehst "sehr gerne" arbeiten, bist Du auch "sehr gerne" Mutter und nimmst das genauso ernst?
Darum gehts mir ja, ich gehe sehr gerne arbeiten, aber nur wenn es meinem Kind auch sehr gut geht.Kind steht an erster Stelle, das ist doch selbstverständlich. Ich habe nun mit meinem AG gesprochen und Muttischicht von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr beantragt.Dann klappt das auch mit einer tagesmutter die ich nun auch schon ab nächsten Monat habe. Konnte gestern echt viel regeln, ich danke euch allen für die vielen Antworten.
ein kind kann zwar kindergartenuntauglich sein - z.b. wegen bestimmten krankheiten o.ä.-, aber was ist eine kindergartenunverträglichkeit...???
ob es i-welche leistungen gibt, entscheidet das gesamteinkommen der familie.... somit denke ich, dass dir nix zusteht.
Sorry, ja sie soll untauglich sein. Wer entscheidet denn über das Einkommen? Wir sind 5 Personen und mein Mann verdient 900 Euro, auch nicht das große Geld.
nun sie wird von einer tagesmutter betreut und du gehst weiter arbeiten. sprich dein geld bekommst du vom arbeitgeber.
nun sie wird von einer tagesmutter betreut und du gehst weiter arbeiten. sprich dein geld bekommst du vom arbeitgeber.
nun sie wird von einer tagesmutter betreut und du gehst weiter arbeiten. sprich dein geld bekommst du vom arbeitgeber.
Kindergartenuntauglich? Was soll das sein?
Aber so, wie ich die Frage verstehe, willst Du wissen, ob Du dann Geld bekommst, wenn Du aufhörst zu arbeiten, weil Dein Kind nicht betreut werden kann. Und nein, dann gibt es kein Geld, weil Du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Genau, das war meine Frage, ohje das habe ich gar nicht bedacht, stimmt ich stehe ja den Arbeitsmarrkt, dann erst mal nicht zur Verfügung.
eine kitaunverträglichkeit gibt es nicht. und es ist normal das das kind alle zwei wochen drei wochen krank ist. damit war zu rechnen und so ergehts anderen kindern auch. dein kind wird auch niemals zwei jahre krank geschrieben. sie wird untauglich geschrieben, dass kann sein. dann bekommst du eine tagesmutter und kannst damit schön weiter arbeiten gehen. arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. also such eine nette tagesmutter und geh verkürzt arbeiten. sollte bedarf bestehen könnt ihr wohl aufstockend alg2 bekommen.
wenn das kind krank ist und die eltern arbeiten muss einer zu hause bleiben. dafür gibt es die bezahlung im krankheitsfall. da kann nicht auch noch der staat aushelfen weil die eltern gern arbeiten gehen möchten
bezahlung gibts aber nur max. 10 tage im jahr. das macht fast nix bei so einem kleinen kind.
Ich danke dir. Ja sie soll zu einer Tagesmutter, weil sie sich ständig in der kita einen Infekt holt.Die Kinderärztin will sie nun daraufhin Krank schreiben, bis sie 2 Jahre ist. ich würde sie gerne selber betreuen, wenn man dann Unterstützung bekommen würde, ohne kann ich es mir leider nicht leisten. ich gehe sehr gerne arbeiten, mein Beruf macht spaß, falle aber alle 2 Wochen für 3 Wochen aus, weil meine Tochter wieder Krank ist.