KFZ Versicherung! darf jemand anderes mein Auto fahren?
ich bin bei meiner KFZ versicehrung als einziger Fahrer auf mein auto angemeldet. Kann ich denoch Freunde damit fahren lassen?
8 Antworten
Wenn Du als Beifahrer dabei bist, ja. z.B. ihr seid unterwegs und Dir wird schlecht oder Du hast vielleicht ein Gläschen getrunken, Deine Begleitung nicht , dann darf auch ein Bekannter/Freund fahren. So hat es mir jedenfalls mein Versicherungsagent erklärt
Die Angabe das Du der einzige Fahrer bist hat Dir bei Berechnung der Prämie einen Rabatt beschert.
Wenn also eine andere Person fährt und einen Unfall verursacht hast Du natürlich vollen Versicherungsschutz.
Je nach den Vertragsbedingungen ist dann aber das Versicherungsunternehmen berechtigt Dir eine rückwirkende höhere Prämie (bis zu einen Kalenderjahr) zu berechnen.
Für die Zukunft musst Du dann natürlich sowieso eine erhöhte Prämie bezahlen.
Sinnvoll ist es einen anderen Fahrer, wenn es nur einmalig ist, zu melden. Dann brauchst Du im Schadenfall keine Rückwirkende "Straf"prämie bezahlen.
Hallo drgrey,
zunächst einmal musst du dir keine Sorgen um den Versicherungsschutz machen.
Die Versicherung wird im Falle eines Falles auch keinen Regress fordern, nur weil der Unfallfahrer nicht eingetragen war. Das gilt für die Kfz-Haftpflicht genauso wie für die Kasko.
Dir droht schlimmstenfalls eine "Vertragsstrafe". Ob es eine gibt und wie hoch die ausfällt, ist ganz individuell abhängig vom Anbieter.
Wenn der Freund z.B. aufgrund einer Notsituation gefahren ist, sollte überhaupt nichts passieren.
Wenn eine weitere Person für einen recht kurzen, zeitlich begrenzten Zeitraum mit deinem Auto fährt (z.B. Urlaubsfahrt), tragen viele Versicherer diese Person kostenfrei als Fahrer ein.
Wenn du der Versicherung sagst, dass mit einer gewissen Regelmäßigkeit eine andere Person fährt, wird der Beitrag für die Zukunft angehoben.
Unangenehm kann es werden, wenn durch Zufall rauskommt, dass auch andere Personen fahren und zumindest die Vermutung naheliegt, dass du das nur nicht angegeben hast, um Beitrag zu sparen.
Für solche Fälle sind auch Nachforderungen ab Vertragsbeginn möglich oder der Versicherer stellt dir z.B. 1 Jahresbeitrag extra in Rechnung.
Viele Grüße
Lydia vom DEVK-Team
Wenn man es mit der Versicherung vorher abklärt, dass ausnahmsweise mal ein nicht eingetragener Fahrer fährt, ist das in der Regel kein Problem, z.B. für eine Urlaubsfahrt oder wenn ein Familienmitglied erkrankt ist und selbst nicht fahren kann.
Im Schadenfall bleibt auch der Versicherungsschutz erhalten, wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt. Allerdings muss man dann mit eine Nacherhebung der Prämie rechnen.
und so eine Nacherhebung ist teurer als gleich mehr zu bezahlen. Habe mal bei einem Unfall nichtsahnend die gefahrenen Kilometer angegeben, prompt wurde mir vorgerechnet, ich hätte mehr gefahren als vor 4 ! Jahren angegeben. Nacherhabungsgebühr 50 % des Jahresbeitrages.
Im Haftpflichtfall muss die Versicherung bezahlen wird aber eine nachbelastung stellen, im Kaskoschaden hängt es von der Kulanz des Versicherers ab