Ist es erlaubt ein fremdes Auto zu fahren?
Hallo,
bin Fahranfänger (18 Jahre) und bei meinen Eltern in der Versicherung eingetragen also darf ich deren Auto fahren.
Hab kein eigenes.
Dürfte ich auch das Auto meiner Tante ausnahmsweise fahren? Ich bin nicht in deren Verwicherung eingetragen.
Oder ist das verboten?
8 Antworten
Es ist nicht verboten, mit der Einwilligung des Halters zu fahren - auch wenn man nicht der Haftpflichtversicherung des Halters gemeldet wurde. Die Polizei interessiert das nicht - solange Du Dich mit dem Fahrzeugschein als berechtigter Nutzer ausweisen kannst, ist von der Seite alles ok.
Baust Du allerdings einen Unfall, wird die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden an Dritten bezahlen, allerdings höchstwahrscheinlich eine Vertragsstrafe vom Halter verlangen - eine Kaskoversicherung wird dagegen für den Schaden, den Du am selbst gefahrenen Wagen anrichtest, nicht bezahlen.
Insofern: erlaubt ja, mit Rücksicht auf den Eigentümer/Halter des Wagens aber nicht empfehlenswert.
Klar darfst du das Auto fahren, wenn du einen Führerschein hast.
Und wenn es zu einem Unfall kommt, besteht auch Versicherungsschutz in der KFZ-haftpflichtversicherung.
Aber wenn du nicht eingetragen bist, kann es sein, dass dann die Versicherung den Vertrag deiner Tante rückwirkend umstellt, so dass du fahren dürftest und die entsprechenden Beiträge von deiner Tante nachfordert.
Auch kann zusäztlich noch eine Vertragsstrafe gegen deine Tante verhängt werden, die durchaus eine Jahresprämie betragen kann.
Und kündigen kann ein Versicherer nach einem Schaden auch.
DH kann man leider nicht mehr geben. Den hättest du dir verdient.
Im Falle eines Unfalls bekommt deine Tante einen Riesenärger.
Und wie sieht dieser 'Riesenärger' konkret aus?
Klar darfst du.
Kommt darauf an. Mit unserem Auto dürftest du fahren, weil wir keine bestimmten Fahrer eingetragen haben.
Kurz: es lässt nicht jeder Fahrer eintragen. Wenn keine sind darfst du wenn welche sind dann nicht.