Wann zahlt die Versicherung bei Diebstahl im Schrebergarten?

4 Antworten

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Im Kleingartenverein bist du nicht über deine normale Versicherung abgedeckt, sondern über die Versicherung den Schrebergartenvereins. Alles was im Garten offen steht, und Abends nicht weggesperrt wird, ist nicht versichert. Angefangen von Kübelpfl, Werkzeug und Abdeckugen oder Sitzflächen usw. Das zahlt keine Vers. Anzeigen solltest du es trotzdem, und Meldung bei der Vers ist nie verkehrt.

Gruß Wolf

Kommt doch darauf an,was in deinen Vertrag steht und was du versichert hast.Wenn nur die Laube versichert ist,wird sie wohl nichts bezahlen,Vielleicht haste Glück und die finden etwas.

Das klingt mir nach einfachem Diebstahl, der im Regelfall nicht über eine Laubenversicherung gedeckt ist.

Dort sollte normalerweise erst nach Einbruchdiebstahl gezahlt werden.

Dazu sollte man vielleicht erstmal wissen, welche Versicherungen Du für den Schrebergarten abgeschlossen hast

Tintra 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 20:24

Alle möglichen: Für Garten und Gartenhaus bis 1000 Euro

SaVer79  01.05.2013, 20:26
@Tintra

Oh man....geht es ein bisschen detaillierter? Welche Art von Versicherung?

Tintra 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 20:29
@SaVer79

So genau steht das in meinen Unterlagen auch nicht. Höherversicheung für Laube und Inhalt, jeweils 1000 Euro. Dann noch einen Grundversicherung. Das sind alle Versicherungen, die man mit Vertragsabschluss automatisch mit abschließt.

SaVer79  01.05.2013, 20:31
@Tintra

Tja, dann wird die Frage hier wohl niemand beantworten können! Ruf Morgen bei Deiner Versicherung oder bei Deinem Ansprechpartner an und frag da nach!

Tintra 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 20:33
@SaVer79

Es wird doch allgemeine Erfahrungen mit so etwas geben. Am Feiertag ist natürlich niemand zu finden gewesen. Das was man normalerweise tun kann, weiß ich auch selbst.

jona968  02.05.2013, 10:38
@Tintra

Das Problem ist, dass Deine Infos zu dürftig sind. So können auch Fachleute nicht im Ansatz über die Versicherungsleistung spekulieren.

Tintra 
Beitragsersteller
 05.05.2013, 01:11
@jona968

Doch. Kann man. Wenn man nicht auf Paragraphen festgefahren ist. Wenn sich ein Versicherungsmitarbeiter hier zu Wort meldet, schön. Ich wollte aber einfach was aus dem Erfahrungsschatz anderer wissen. Ich meine, dass die Bedingungen in den Schrebergärten wahrscheinlich ähnlich sind. Nicht nur in Schienen denken wäre manchmal schön.