zahlt die versicherung bei wasserschaden, wenn ich das fenster aufgelassen habe?
Ich habe ein Dachfenster und war so schlau und habe es gestern offen gelassen, als ich bei der Arbeit war fing es stark an zu regnen und mein Fernseh, wie mein Computer und meine Boxen alles ist kapput, zahlt die Versicherung oder muss ich es gar nicht erst probieren ?
16 Antworten
Es gibt Versicherungen die bis zu einer gewissen Summe "Fahrlässigkeit" mit absichern also vergiss Meldungen wonach man Dir weiß machen will das Du fahrlässig gehandelt hast und der Versicherungsschutz ausbleibt. Die Hausratversicherung ist ja schließlich für so etwas da, wenn man nach den Schemen einiger Poster hier gehen würde, würde eine Hausratversicherung null Sinn machen. Die Versicherung zahlt erst dann nicht wenn grob fahrlässig gehandelt wurde, sprich wenn Du dir der Lage durchaus bewusst warst und den Schaden billigend in Kauf genommen hättest obwohl Du ihn hättest abwägen können. Ein Fenster zu vergessen zu schließen ist zwar fahrlässig aber durch den belegbaren Beweis, das Du zum Zeitpunkt auf Arbeit warst schließt grobe Fahrlässigkeit aus. Also gehe ruhig zu deinem Vertreter und gehe mit ihm deinen Vertrag durch, mehr wie nein kann er nicht sagen.
Dann lies Dir mal Hausratbedingungen und den Absatz zu offen gelassenen Fenstern und Türen durch. Das ist noch nicht mal der Absatz Fahrlässigkeit ! Ein wenig eigene Verantwortung und mitdenken ist eben nie verkehrt.
Guck doch mal in die Police Deiner Hausratversicherung (sofern vorhanden). Manche Versicherer bieten gegen Aufpreis Zusatzoptionen an. Sofern Du solche Zusatzoptionen abgeschlossen hast, kann es durchaus sein, dass auch Schäden die von eingedrungenem Regenwasser herrühren abgedeckt sind und manche Versicherungen zahlen sogar bei grober Fahrlässigkeit, aber halt nicht bei Vorsatz. Aber Du hast ja das Fenster nicht vorsätzlich offen stehenlassen. Bei grober Fahrlässigkeit bekommst halt u.U. nicht den vollen Neuwert erstattet.
Für die Schäden an den Wänden der Mietwohnung (soferne eine Mietwohnung) benötigst Du allerdings eine Privathaftpflichtversicherung.
Gruss Elodil
Es sollte sich aus der Schadensereignishergangs-Darstellung schlüssig ergeben, daß Du hinreichend deinen Sorgfaltspflichten nachgekommen bist. Wenn Du z.B. -wie Du schreibst - gerade eine Arbeit zu verrichten hattest, die dich in voller Konzentration beanspruchte und Du vielleicht dabei auf das offenstehende Fenster ganz vergessen hattest ... Und dann selbstverständlich: Fotos beilegen der von der Internetseite deiner Hausratversicherung downloadbaren Schadensanzeige, die im Text dann nachvollziehbar belegen, daß es zu genau diesem Schadensausmaß kommen konnte. So sollte es gehen. Wenn Du noch Fragen hast, gerne wieder auf dieser Plattform.
Kennst Du die Schadensabwicklungspraktik und die Bedingungen bei Hausrat ? Kaum eine Chance...
Welche Versicherung sollte das bezahlen? Deine Haftpflicht => Nein Deine Hausrat => Nein Gebäudeversicherung => Nein
nein, Wasserschaden bezieht sich nur auf Leitungswasser z.B. durch einen Heizungsrohrbruch.
was wäre dann wenn das dach durchlassen würde ?
Dann wäre es immer noch kein Leitungswasser.von bestimmungswidrigem Austritt ganz zu schweigen
Ja das verstehe ich schon, aber es wird ja auch für das irgendeine Versicherung geben..
natürlich kannst du dich so ziemlich auf alles versichern lassen - z.B. Firma Lloyd in England.
Die Sache ist nur, dass du dir die jährliche Prämie dafür nicht leisten kannst. Denn Versicherungen sind darauf aufgebaut, dass du vorsichtshalber Geld an sie zahlst, damit sie dir Geld geben kannst, wenn es zum Schaden kommt.
Damit zahlt man statistisch gesehen mehr Prämie für nix als man Schadensregulierung braucht. Und davon leben Versicherungen ;-)
DH!!
Die einzige rechtlich relevante Aussage. Danke! Wieso sich alle über die Fahrlässigkeit ausk... ist mir ein Rätsel, da völlig unerheblich.