Zahlt die Versicherung auch bei Baumängel?

8 Antworten

Nein, aber

  1. Klasse Formulierung, da muss man erst einmal darauf kommen.
  2. Ist das Gebäude überhaupt durch das Baurechtsamt abnahmefähig? Nachher baust Du es fertig und darfst es gar nicht beziehen.

Wenn es Dein Traumhaus ist, folgender Vorschlag:

Gehe zu Deiner Versicherung und nimm von dort einen Baugutachter mit, der die Mängel bewertet. Die Versicherung kann damit das Risiko einschätzen und Dir ein entsprechendes Angebot machen, Folgeschäden zu übernehmen.

Diese (Mehr-)Kosten legst Du dem Verkäufer vor und minderst damit seinen Verkaufspreis.

Ansonsten: Finger weg, wenn Du nicht selber Bausachverständiger bist. Und hier würde ich auch keinen Architekten oder Statiker mitnehmen sondern wirklich einen spezialisierten Gutachter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerHans  18.01.2021, 11:31

Eine Versicherung zeichnet KEINE bereits absehbaren Schäden.

Nein, übernimmt sie natürlich nicht. Wenn du das Haus wissentlich mit Mängeln kaufst, ist es dein Problem.

Sowas kann man nur kaufen wenn man Experte auf dem Gebiet ist und weiß was mangelhaft ist. Das Dach ist ja schon mal irgendwie nicht i.O

Das Haus wird verkauft, wie es steht und liegt, Gewähr für Ausführung, Qualität oder Zulässigkeit wird nicht übernommen.

Was an dieser Aussage ist missverständlich?

Übernimmt die Versicherung den Schaden?

Welche Art von Versicherung soll "die" Versicherung sein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
max1830 
Beitragsersteller
 17.01.2021, 18:40

Z.B. die Wohngebäudeversicherung

wattdennnu2  17.01.2021, 18:44
@max1830

Es ist feststellbar, ob der Schaden aufgrund eines Baumangels entstanden ist, oder nicht. Im zweiten Fall leistet die Gebäudeversicherung.

DerHans  18.01.2021, 11:32
@max1830

Die Wohngebäuderversicherung zahlt dann nur, wenn du die Hütte abfackelst. (und damit durch kommst)

Versicherungen übernehmen keinen Baumurks. Wenn, dann wären die alle schon längst insolvent :-)

Ein Haus zu verkaufen und evt. Mängel nicht anzugeben, wäre nicht nur grob fahrlässig, sondern auch Vorsatz! Da haftest du noch 30 Jahre danach!

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