Hallo! Ich habe die von meinem Bruder ausgeliehene Action-Kamera verloren, nun wollte ich wissen ob die Haftpflichtversicherung zahlt?
7 Antworten
Hi Lukasira77, es gibt Tarife in denen sind geliehene und gemietete Sachen versichert. Diese beinhalten allerdings meistens eine SB von 150-250€ für genau diesen Teil des Versicherungsschutzes. Du musst also klären wie teuer diese war und benötigst eine Anschaffungsrechnung von deinem Bruder. Du solltest allerdings nicht bei deinem Bruder wohnen, denn dann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gruß Broker
Wie willst du deiner Haftpflichtversicherung denn beweisen, ob es ein solches Teil überhaupt jemals gegeben hat.
Genau deshalb sind geliehene Gegenstände nicht versichert. Schon gar nicht im näheren Verwandtenkreis.
Verlust ist normalerweise nicht versichert. Auch die Tatsache, dass die Kamera geliehen wurde ist bei den meisten Versicherungen ein Ausschlusskriterium.
Achja, und falls ihr beiden gemeinsam in einem Haushalt wohnt, wäre das das nächste KO Argument.
Nein, normalerweise zahlt keine Haftpflichtversicherung den Verlust, nur die Zerstörung.
... nein, warum sollte auch eine PH-Versicherung bezahlen für etwas, was verliehen wurde?
... und was bitte habe ich geantwortet? ... nur nicht so aufgebretzelt!
Die Antwort...
warum sollte auch eine PH-Versicherung bezahlen für etwas, was verliehen wurde?
... suggeriert, dass die Leihe der Kamera der unbedingte Ausschlussgrund ist. Dem ist aber nicht so (s.o.).
...weil die TO möglicherweise einen entsprechenden Einschluss in ihrer PHV hat?
Der Ausschlussgrund ist nicht zwingend die "Leihe", sondern das reine "Abhandenkommen von Sachen", welches i.a.R. in keiner PHV gedeckt ist - und auch nicht gesondert eingeschlossen werden kann.