Zahlt das Jobcenter die Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen?
Hallo,
ich habe kurzfristig zum 1.12. einen Job gefunden. Leider 350km von Zuhause weg. Jetzt muss alles schnell gehen. Wohnung suchen, umziehen, arbeiten, Schulden abzahlen.
Da war ich mit dem neuen und unterschriebenen Vertrag bei meiner Arbeitsberaterin und wollte die Fahrkosten für drei Wohnungsbesichtigungstermine, alle an einem Tag, beantragen. Bahnfahrt, Sparticket, kostet 76€.
http://www.datentransfer24.de/jobcenter-%20umzugskosten.html
Da lacht sie und sagt: "Nein das gibt es nicht. Was wollen Sie noch alles beantragen?" Ich sag: "Umzugskosten Mietwagen und Helfer, unter Umständen Kaution oder Courtage, u.U. Erstausstattung wenn die Wohnung keine Küche, WaMa und Kühlschrank hat, da ich aus einer WG ausziehe."
Da lacht sie wieder und sagt:" Sie ziehen selber um, dann brauchen wir drei Kostenvoranschläge für den Umzugswagen, Helfer werden nicht bezahlt. Kaution/Courtage und Erstausstattung gibts nicht."
Meinen formlosen Antrag auf Fahrkostenübernahme zwecks Wohnungsfindung und Arbeitsaufnahme wollte sie auch nicht haben. Hat mir dann Vordrucke mitgegeben, getrennte Haushaltsführung, Umzugskosten, Reisekosten, sonstige Kosten. An den hat sie auch meinen formlosen Antrag drangeheftet. Getrennte Haushaltsführung - brauch ich nicht, Umzugkosten - OK, reisekosten - nur für Hinfahrt zum ersten Arbeitstag, sonstige Kosten- ähm ja meinen Antrag, Ummelden, was mir jetzt noch nicht eingefallen ist.
Hab jetzt fast kein Geld mehr, also tief im Dispo, und mir jetzt das Ticket gekauft, weil morgen Besichtigungstermine. Hat sie mich abgeledert und für das Jobcenter Geld gespart und ich pfeif aus dem letzten Loch. Das Geld für das Ticket krieg ich jetzt nicht wieder? Antrag nicht angenommen, oder nicht nachträglich beantragbar, richtig?
1 Antwort
Schauen wir mal:
Fahrkosten für drei Wohnungsbesichtigungstermine, alle an einem Tag, beantragen. Bahnfahrt, Sparticket, kostet 76€.
Muss vom alten Jobcenter übernommen werden.
Umzugskosten Mietwagen und Helfer
Das ebenso.
Aber das
Kaution oder Courtage, u.U. Erstausstattung wenn die Wohnung keine Küche, WaMa und Kühlschrank hat
muss das neue Jobcenter bewilligen.
Da wirst Dich sowieso melden müssen, da Du ja am 1.12. auch Geld brauchst (das wird evt. nur darlehensweise bewilligt).
Hebe die Fahrkarte sowie auch Fahrkarten für Straßenbahn in der neuen Stadt auf.
Mein Kind bekam das alles bezahlt.
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