Zahlendreher in der Kündigung des Mietvertrages. Ist diese trotzdem gültig?
Hallo,
Ich habe leider vor kurzem bemerkt, dass ich in meiner Kündigung des Mietvertrages einen Zahlendreher habe.
Sinngemäß habe ich geschrieben:
„(…) somit kündige ich zum 31.02.2022 (3 Monate Kündigungsfrist). (…)“.
Da ich die Kündigung noch im Oktober eingeworfen habe, müsste es natürlich der 31.01.2022 sein, wobei es den 31.02 Ja überhaupt garnicht gibt.
Meine Frage wäre jetzt ob diese „Kündigung“ überhaupt wirksam ist? Da ich bis jetzt diesbezüglich noch keine Antwort des Vermieters bekommen habe.
Ich würde mich sehr über einen Antworte freuen.
LG!
3 Antworten
Wirksam ist sie. Die Frage ist aber, wie dein Fehler auszulegen ist. Wann hast du den Vermieter über das tatsächlich gemeinte Datum informiert?
Ist das obige ein wörtliches Zitat, sprich stehen die drei Monate auch in der Kündigung mit drinnen?
Im schlechtesten Fall könnte es sein, dass das als Kündigung zum 28.02.2022 ausgelegt wird.
Du kannst gegenüber dem Vermieter so argumentieren, wie GutenTag2003 es vorgeschlagen hat. Auf einen Rechtsstreit würde ich es hier allerdings nicht ankommen lassen. Wenn du keinen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter hast und der Vermieter dich nicht zum 31.01.2022 aus dem Vertrag lässt, würde ich den Monat noch bezahlen.
Rechtlich kompliziert. Wenn du geschrieben hättest "ich kündige fristgerecht zum 31.02..." wäre eine eindeutige Willensbekundung erkennbar, nämlich das du schnellstmöglich raus willst. Das Datum ist dann nicht mehr so wichtig. Ohne das Wort "fristgerecht" kann man aber auch davon ausgehen, dass du Ende Februar kündigen willst. Hier hilft nur die Kontaktaufnahme zum Vermieter und das Hoffen auf seine Einsicht, im Streitfall könnte ein Gericht auch gegen dich entscheiden.
Hi, danke für die schnelle Antwort!
Konkret habe ich die Kündigung wie folgt formuliert:
“Hiermit reiche ich die Kündigung des Mietvertrages zum 31.02.2022 ein, (Adresse der Wohnung).
Jedoch werde ich mich aktiv darum kümmern einen Nachmieter so zeitnah wie möglich zu finden, sodass die drei Monate Kündigungsfrist sich verkürzen.“
Ohne das Wort "fristgerecht" kann man aber auch davon ausgehen, dass du Ende Februar kündigen willst
Fristgerecht wäre auch der 31.3. oder (noch) später.
Ja, juristisch geht es aber um eine erkennbare Willensbekundung, die Gerichte haben in vielen solchen Fällen dann eben den nächstmöglichen Zeitpunkt anerkannt, wenn hier fristgerecht geschrieben wurde oder alternativ eben 3 Monate.
Da ich die Kündigung noch im Oktober eingeworfen habe, müsste es natürlich der 31.01.2022 sein, wobei es den 31.02 Ja überhaupt garnicht gibt.
Es gibt da den
- 31.01.2022
- 31.03.2022 (... auch das wäre fristgerecht)
- usw.
Hast Du das Datum denn mal korrigiert?, wenn ja, wann?
Hi, danke für die schnelle Hilfe!
Am 3. Dez. habe ich dem Vermieter eine email geschrieben, dass sich wahrscheinlich ein Zahlendreher in der Kündigung befindet und ob er überprüfen könnte ob das Kündigungsdatum mit der 3-monatigen Kündigungsfrist übereinstimmt. Daraufhin habe ich keine Antwort erhalten, auch auf weitere Nachfrage. Heute habe ich ihm noch einmal explizit das eigentlich gemeinte Datum geschrieben.
dass sich wahrscheinlich ein Zahlendreher in der Kündigung befindet
Warum nur "wahrscheinlich" ? Wurde denn dabei auch der 31.1.2022 genannt ?
Nein, dass genaue Datum habe ich da noch nicht genannt. Zu diesem Zeitpunkt war es nur ein Verdacht, leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt keine Kopie der Kündigung.
Ich habe das Ganze anfangs, ehrlicherweise, etwas auf die leichte Schulter genommen ...
Hast Du denn jetzt eine Kopie?
Schreibe ihm, dass es ein offensichtlicher Tippfehler war und dass Du das Mietverhältnis, durch die Kündigung vom ...... zum 31.1.2022 (fristgerecht) als gekündigt betrachtest.
Hi, danke für die schnelle Antwort!
Am 3. Dez. habe ich dem Vermieter eine email geschrieben, dass sich wahrscheinlich ein Zahlendreher in der Kündigung befindet und ob er überprüfen könnte ob das Kündigungsdatum mit der 3-monatigen Kündigungsfrist übereinstimmt. Darauf hin habe ich keine Antwort erhalten, auch auf weitere Nachfrage. Heute habe ich ihm noch einmal explizit das eigentlich gemeinte Datum geschrieben.
Die genau Formulierung der Kündigung war:
"Hiermit reiche ich die Kündigung des Mietvertrages zum 31.02.2022 ein, (Adresse der Wohnung).
Jedoch werde ich mich aktiv darum kümmern einen Nachmieter so zeitnah wie möglich zu finden, sodass die drei Monate Kündigungsfrist sich verkürzen."