Halbwaisenrente besteuern?
Seit dem Tod meines Mannes in 2007 beziehe ich zusätzlich zu meinem Gehalt eine "anteilige" Witwenrente und unser gemeinsamer Sohn (11 Jahre) bekommt eine Halbwaisenrente. Meine Einkommenssteuererklärung erstelle ich immer mit einem entsprechenden PC-Steuerprogramm. Dort wurde nie die Höhe der Waisenrente abgefragt, immer nur meine, obwohl ich das Kind ja in der Steuererklärung aufführe.
Muss die Halbwaisenrente tatsächlich nicht besteuert werden, weil mein Sohn ansonsten natürlich noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügt? Oder muss ich da irgendwann mit einer horrenden Nachforderung rechnen?
3 Antworten
Die Waisenrente muss ja auch nicht von Dir versteuert werden, sondern von Deinem Kind. Da das Kind eigene Einkünfte hat, muss es - bzw Du als Sorgeberechtigte - auch eine eigene Steuererklärung abgeben - es sei denn, die Rente plus evtl. weitere Einkünfte seien unter dem Freibetrag von 8000 € im Jahr, so dass ohnehin keine Steuer anfällt.
Die Rente wird dabei nicht zu 100% gezählt, aber deutlich mehr als 50% - der von anjanni erwähnte Ertragsanteil spielt schon seit Jahren keine Rolle mehr!
Wenn Dein Kind im Lichte des obengenannten nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, brauchst Du gar nichts machen. Wenn doch, oder wenn Du Zweifel hast, suche einen Steuerberater auf und nicht das Finanzamt. Handle schnell - das Finanzamt hat die Zahlen bereits von dem Träger der Rentenversicherung übermittelt bekommen. Falls Dein Sohn unwissentlich Steuer hinterzogen haben sollte, bleibt Dir nicht mehr viel Zeit für eine Selbstanzeige.
Schön, dass ich DIch beruhigen konnte :-)
Aber beachte bitte, ich schrieb von "die Rente plus evtl. weitere Einkünfte". Während ich nicht annehme, dass er mit 11 Jahren Arbeitslohn bezieht, hat er ziemlich sicher Einkünfte aus Kapitalvermögen (es sei denn, der Vater hat ein Vermögen von 0,00 hinterlassen). Wenn die weder unter den Sparerfreibetrag fallen noch durch Abgeltungssteuer abgegolten sind, zählen sie auch mit.
Und wenn Abgeltungssteuer bezahlt wurde, ist zu prüfen, ob nicht zu viel bezahlt wurde, so dass eine Steuererklärung zu einer Rückzahlung führt.
Einkünfte aus Vermietung nehme ich mal nicht an, sonst wärt Ihr schon beim Steuerberater gewesen. Sollte man unbedingt, wenn man zu mehreren ein Haus geerbt hat.
Danke nochmal, aber auch da muss ich mir (leider) keine Sorgen machen, es gibt weder Einkünfte aus Kapitalvermögen noch aus Vermietung und Verpachtung. Nach ein paar Jahren Pflegeheim war nicht mal mehr ansatzweise Vermögen übrig. Nicht 'sorry' sagen, das Leben ist nun mal kein Ponyhof, uns geht's trotzdem gut....
Und wenn ich mal wieder Fragen zum Steuerrecht habe, weiß ich ja jetzt an wen ich mich wenden kann... ;-)
Es ist unwahrscheinlich, dass Du die Witwenrente nicht angeben musst. Rufe die Hotline Deines Programms an. Sag denen, Du hast ein Bedienproblem, du suchst den Punkt, wo Du Deine Witwenrente eintagen kannst. Dann wird dir schnell geholfen. Steuerrechtlich dürfen die dich nicht beraten -> wenn das passiert, legen die schnell auf.
Die Waisenrente ist "Einkommen" Deines Sohnes. Im Prinzip müßte er die selbst versteuern (weil auch Renten versteuert werden müssen), liegt aber sicherlich mit dem Ertragsanteil unter dem Freibetrag. - Frag doch einfach mal beim Finanzamt nach! Die reißen Dir schon nicht den Kopf ab!
Klasse, vielen Dank für die detaillierte Antwort . Die Halbwaisenrente liegt deutlich unter EUR 8000,00 p.a., nun mach ich mir keine Sorgen mehr!