Zahle ich Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung?
Ich bin selbstständig Erwerbstätig als Einzelunternehmer und möchte nun Elterngeld beantragen. Im Formular steht der Punkt: "Ich habe im maßgeblichen Veranlagungszeitraum Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (zB Versorgungswerke, KSK, etc) geleistet:" Da ich in der KSK bin und über diese meine Renten, Kranken- und Pflegeversicherung zahle, frage ich mich, ob das damit gemeint ist. Bei meiner Recherche im Netz hatte ich aber das Gefühl, dass Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung von festangestellten Arbeitnehmern gezahlt werden? Jetzt bin ich etwas verwirrt, was nun bei mir richtig ist. Kann mir jemand beim Thema Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung Klarheit bringen?
2 Antworten
kann mir jemand beim Thema Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung Klarheit bringen?
Klar, Dein Steuerberater. oder:
Frage
Muss ich als Selbständiger Beiträge in die Sozialversicherung zahlen? Ich habe bereits 21 Jahre Beitragszahlungen geleistet.
Antwort
Selbständige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten und sind für die Absicherung z.B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung für sich selbst und ihre ggf. vorhandenen Hinterbliebenen selbst verantwortlich.
Es gibt jedoch auch unter den Selbständigen bestimmte Berufsgruppen, die der Gesetzgeber verpflichtend unter den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt hat. D.h. für diese Selbständigen besteht grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der von Ihnen angegebenen Branche "KfZ" sind die betroffenen Berufsgruppen eher nicht vertreten. Welche dies konkret sind, entnehmen Sie bitte dieser Broschüre:
www.deutsche-rentenversicherung.de/broschueren
Quelle: http://www.existenzgruender.de
Soweit ich das verstehe, wobei ich nur Rat gebe, bezahlst Du Deine Beiträge damit und hast dann auch das Recht das einzufordern und den Haken zu setzen.
Hallo,
ja, du zahlst Pflichtbeiträge.
Wenn du Beiträge an die KSK zahlst, bis du Künstler oder Publizist. Die Beiträge zahlst du entsprechend einer gesetzlichen Regelung, nämlich dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Du unterliegst als Künstler oder Publizist der Versicherungspflicht nach §1 KSVG, bei den von dir gezahlten Beiträgen handelt es sich damit um Pflichtbeiträge (§§ 15-16a KSVG).
Vielen Dank für die Antwort. Was mich halt irritiert, ich bin freiwillig in die KSK gegangen, wieso ist es dann ein Pflichtbeitrag? Oder ist es so gemeint, dass wenn ich in der KSK bin, es auch meine Pflicht ist, dieses zu zahlen?
So langsam verstehe ich es …
Oder ist es so gemeint, dass wenn ich in der KSK bin, es auch meine Pflicht ist, dieses zu zahlen?
Ja, so ist es. Aber du MUSST in der KSK sein, freiwillig geht nicht. Von der Seite der KSK:
Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der
Zeitpunkt, ab dem die Versicherungspflicht beginnt, hängt vom Termin der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und vom Datum der Meldung bei der KSK ab.
Du bist also als Künstler bzw. Publizist Versicherungspflichtig kraft Gesetzes, musst also in der KSK versichert sein. Es sei denn, es liegen Gründe für eine Befreiung in der Kranken- und Pflegeversicherung vor - für die Rentenversicherung gibt es keine Befreiungsmöglichkeit. Wenn du "freiwillig in die KSK gegangen" bist, meinst du damit, dass du der KSK angezeigt hast, dass du Künstler bist und die KSK das bitte prüfen soll. Eine freiwillige Versicherung in der KSK gibt es nicht
Jetzt habe ich es verstanden, vielen Dank!
Hmm, es ist mir noch nicht ganz klar.
In der KSK zahle ich ja für die Renten, Kranken- und Pflegeversicherung. Was anderes mache ich nicht. Fällt das also in den Bereich "Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung" oder ist damit was anderes gemeint?