Zahle ich Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung?

2 Antworten

kann mir jemand beim Thema Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung Klarheit bringen?

Klar, Dein Steuerberater. oder:

Frage


Muss ich als Selbständiger Beiträge in die Sozialversicherung zahlen? Ich habe bereits 21 Jahre Beitragszahlungen geleistet.

Antwort

Selbständige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten und sind für die Absicherung z.B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung für sich selbst und ihre ggf. vorhandenen Hinterbliebenen selbst verantwortlich.

Es gibt jedoch auch unter den Selbständigen bestimmte Berufsgruppen, die der Gesetzgeber verpflichtend unter den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt hat. D.h. für diese Selbständigen besteht grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der von Ihnen angegebenen Branche "KfZ" sind die betroffenen Berufsgruppen eher nicht vertreten. Welche dies konkret sind, entnehmen Sie bitte dieser Broschüre:

www.deutsche-rentenversicherung.de/broschueren

Quelle: http://www.existenzgruender.de

bruderjakob82 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 09:59

Hmm, es ist mir noch nicht ganz klar.
In der KSK zahle ich ja für die Renten, Kranken- und Pflegeversicherung. Was anderes mache ich nicht. Fällt das also in den Bereich "Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung" oder ist damit was anderes gemeint?

FragaAntworta  26.01.2016, 10:15
@bruderjakob82

Soweit ich das verstehe, wobei ich nur Rat gebe, bezahlst Du Deine Beiträge damit und hast dann auch das Recht das einzufordern und den Haken zu setzen.

Hallo,

ja, du zahlst Pflichtbeiträge.

Wenn du Beiträge an die KSK zahlst, bis du Künstler oder Publizist. Die Beiträge zahlst du entsprechend einer gesetzlichen Regelung, nämlich dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Du unterliegst als Künstler oder Publizist der Versicherungspflicht nach §1 KSVG, bei den von dir gezahlten Beiträgen handelt es sich damit um Pflichtbeiträge (§§ 15-16a KSVG).

bruderjakob82 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 10:12

Vielen Dank für die Antwort. Was mich halt irritiert, ich bin freiwillig in die KSK gegangen, wieso ist es dann ein Pflichtbeitrag? Oder ist es so gemeint, dass wenn ich in der KSK bin, es auch meine Pflicht ist, dieses zu zahlen?
So langsam verstehe ich es …

Spezialmann  27.01.2016, 10:35
@bruderjakob82

Oder ist es so gemeint, dass wenn ich in der KSK bin, es auch meine Pflicht ist, dieses zu zahlen?

Ja, so ist es. Aber du MUSST in der KSK sein, freiwillig geht nicht. Von der Seite der KSK:

Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der
Zeitpunkt, ab dem die Versicherungspflicht beginnt, hängt vom Termin der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und vom Datum der Meldung bei der KSK ab.

Du bist also als Künstler bzw. Publizist Versicherungspflichtig kraft Gesetzes, musst also in der KSK versichert sein. Es sei denn, es liegen Gründe für eine Befreiung in der Kranken- und Pflegeversicherung vor - für die Rentenversicherung gibt es keine Befreiungsmöglichkeit. Wenn du "freiwillig in die KSK gegangen" bist, meinst du damit, dass du der KSK angezeigt hast, dass du Künstler bist und die KSK das bitte prüfen soll. Eine freiwillige Versicherung in der KSK gibt es nicht

bruderjakob82 
Beitragsersteller
 28.01.2016, 10:06
@Spezialmann

Jetzt habe ich es verstanden, vielen Dank!