Ohne Sozialversicherungsausweis Arbeitsvertrag?
Hallo,
da ich aus komplizierten Gründen zur Zeit NICHT Krankenversichert bin, (Es gibt eine Pflicht, jedoch würde auf Rechtswegen alles mehrere Jahre dauern + viele Kosten) komme ich nur durch einen Vollzeit-Job in eine gesetzliche Krankenkasse. (war früher Privat versichert - umsteigen unmöglich und im moment ist niemand zuständig)
Nun woltle ich wissen, ob ich ohne Sozialversicherungsausweis einen Arbeitsvertrag unterschreiben kann/darf. - Mit dem Arbeitsvertrag würde ich dann direkt zu einer gesetzlichen KV gehen und mich dort versichern lassen.
Geht das?
Ansonsten ist es für mich unmöglich Vollzeit zu arbeiten, da keine Versicherung - und unmöglich irgendwas zu machen bei dem ich mir nur ein zeh brechen könnte... Treppen steigen z.B.
lG
6 Antworten
Du kennst also den komplizierten Rechtsweg, Dich wieder zu versichern, weißt, dass umsteigen von der PKV angeblich unmöglich ist (55+ ?) und weißt, dass derzeit angeblich niemand zuständig ist... Für die meisten ist es nur "kompliziert", weil sie die Nachzahlung umgehen wollen...
Du weißt aber nicht, dass Du nicht zwingend einen Sozialversicherungsausweis brauchst, um einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben (ich kenne keinen, der diesen Ausweis nicht zugeschickt bekam und ich habe meinen noch NIE dazu vorgelegt). Du weißt auch nicht, dass nicht DU zu einer GKV gehst, sondern Dich Dein AG spätestens 2 Wochen nach Aufnahme Deiner Vollzeitstelle anmeldet.
Irgendwie sind die Infos zu wenig und die wenigen zu schwammig, um Deine Situation tatsächlich einschätzen zu können.
Dein Alter ist in dieser Frage nicht unwichtig! Ab 55 gelten andere Regeln. Einen SV Ausweis bekommt eigentlich jeder. Wenn Dein AG dich anmeldet wird alles seinen Weg gehen. Vielleicht auch dein Beitragsrückstand. Anm.: Wenn du die letzten Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet hast kommst du um die Beiträge der Vergangenheit evtl. herum.
Sobald ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (AG) eingestellt wurde, wird der AN durch den AG zur Sozialversicherung angemeldet. Der AN bestimmt dabei, welche Krankenversicherung er möchte. Wenn der AN bislang keine Sozialversicherungsnummer hat, wird ihm eine von der Rentenversicherung zugeteilt und dem AN ein Sozialversicherungsausweis übersandt.
Der Sozialversicherungsweis besagt nur etwas über deine Rentenversicherung. Wenn du ein en Arbeitsvertrag abschließt, beinhaltet der im Normalfall, dass du rechtzeitig vor der ersten Gehaltsabrechnung deine Krankenversicherungsnummer vorlegen musst. Wenn du also einen Arbeitsvertrag hast, kannst du auch in eine gesetzliche KK kommen. Das ändert aber nichts daran, dass du die rückständigen Beiträge nachentrichten musst. Bis das der Fall ist, wirst du nur in Notfällen behandelt (UND AUCH NICHT ETWA KOSTENLOS)
- Einen Arbeitsvertrag kannst Du immer unterschreiben.
- Der Arbeitgeber braucht den Sozialversicherungsausweis und der hat mit der Krankenkasse nichts zu tun sondern mit der Rentenversicherung.
- Wer noch keinen Sozialversicherungsausweis hat bekommt einen auf Antrag von der Rentenversicherung.
- Wenn Du nicht innerhalb von 14 Tagen eine Krankenkasse dem Arbeitgeber aufzeigst muss der Dich bei der AOK anmelden.
- Trotzdem wird die AOK die Angabe der Vorversicherung von Dir verlangen. Weil sie nicht zuständig ist falls Du innerhalb der letzten 2 Jahre bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert warst.
- Was passiert wenn Du dann angibst "war nicht versichert" - keine Ahnung.