Was muss ich angeben, Sozialversicherung?
Ich bin gerade dabei einen Bogen für meine neue Arbeitsstelle (bei einem Amt) auszufüllen, bei dem ich alles angeben soll was ich im letzten Jahr gearbeitet habe. Beziehungsweise soll ich auch angeben wann ich keine Beschäftigung hatte.
Mein Problem ist jetzt, dass ich zum Beispiel über mehrere Monate hinweg in einer Klinik war, da hab ich "keine Beschäftigung" angegeben. Danach habe ich mir nur ab und an etwas Taschengeld dazu verdient mit Hunden ausführen, auf einem Reiterhof helfen etc. Das waren sicher keine 150 Euro im Monat und das hab ich jetzt auch nicht der Sozialversicherung gemeldet. Hätte ich das tun müssen? Und was gebe ich für diesen Zeitraum jetzt an? Geringfügig beschäftigt vielleicht?
Danke schon Mal.
2 Antworten
Du wirst danach gefragt, weil der Arbeitgeber einschätzen muss, ob deine Tätigkeit eine kurzfristige Beschäftigung ist. Dies ist nur dann gegeben, wenn diese auf max. 3 Monate im Jahr beschränkt ist. Deshalb wird nach vorherigen Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate gefragt.
Die von dir angegebenen „Arbeiten“ (Hund ausführen, Hilfe auf dem Hof) waren eher Gefälligkeiten, keine reguläre Arbeit, dies musst du nicht angeben. Es ist auch keine „Schwarzarbeit“, wenn man seiner Tante hilft und dafür eine kleine Entschädigung bekommt.
Wäre es eine geringfügige Beschäftigung gewesen, hätte deine Tante dich bei der Minijobzentrale anmelden müssen. Das war hier sicher nicht der Fall.
Anmelden muss das der Arbeitgeber, nicht Du als Arbeitnehmer