Zählt Mopet Führerschein bei Prozentübernahme?
Hallo,
Bei mir ist folgendes Passiert.
Meine Oma ist leider letzte Woche Dienstag am 05.03.2013 verstorben. Auf Ihr war aber quasi mein Auto versichert. Meine Oma ist bei SF10.Ich war auch als Fahrer eingetragen. Ich selbst bin in den Besitz eines Führerscheins seit dem ich 16 war ( Jetzt bin ich 26 ). Also meinen ersten Führerschein ( A1 ) erhielt ich am 29.10.2002 und mein Autoführerschein am 01.07.2004. Danach folgten 2009 noch LKW und Motorrad, die denke ich mal nicht zur Rolle spielen. Meine Frage ist jetzt:
- Kann ich die Prozente Übernehemen?
- Zählt meine Führerscheinjahre bei der Versicherung ab den Mopetführerschein oder erst ab Auto? ( bin bei DA-Direkt )
Ps: Ein Fahrsicherheitstraining hab ich 2009 beim ADAC ebenfalls absolviert, falls das eine Rolle spielt.
Sorry, habe vorher gegoogelt aber keine eindeutig zutreffende Antwort gefunden.
Mfg
4 Antworten
Hallo bigeuro,
erst mal herzliches Beileid wg. deiner Oma!
Also mal was Grundsätzliches: Die "Prozente" können niemals übertragen werden, sondern es werden immer nur die schadenfreien Jahre sowie die Anzahl Unfälle bei vorliegender Berechtigung übertragen!
Die "Prozente" bzw. besser gesagt: die Beitragssätze sind heutzuage bei der gleichen Versich.gesellschaft schon verschieden, da es inzwischen gleich mind. 2 verschiedene Tabellen zum Schadenfreiheits-Rabattsystem laut alter und neuer AKB gibt ! ! !
Nun zur Übertragung deiner schadenfreien Jahre von der Oma:
Fahrzeuggruppe
I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Dir werden max. die schadenfreien Jahre seit deinem Pkw-Führerschein übertragen wg. der sonst ungleichen Fahrzeuggruppe!!! Das heißt für dich: max SF8 bei schadenfreiem Verlauf bisher!
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person (laut AKB):
I.6.2.3 (1) Die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person ist möglich für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person nicht nur gelegentlich gefahren haben. Die Voraussetzungen hierfür sind: (2) Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner, Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner, einen Familienangehörigen oder eine juristische Person (z.B. Ihr Arbeitgeber). Familienangehörige sind Eltern und Kinder bzw. mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Großeltern oder Enkel.
Sorry, habe vorher gegoogelt aber keine eindeutig zutreffende Antwort gefunden.
Sorry, lieber bigeuro,
da brauchst du nicht zu googeln, diese wichtigen Infos findest du allesamt inden Allg. Kraftfahrtbedingungen (AKB) der Fahrzeugversicherungspolice bzw. eben bei den Unterlagen zum Kfz-Vertrag deiner Oma!
Lass' dir einfach mal ein Formular zur Rabattübertragung zukommen bzw. den Antrag auf Anrechnung der Schadenfreiheit von einer anderen Person!
Viel Erfolg damit wünscht dabei siola!
Danke auch für deinen Stern!
Hallo nochmal,
die Infos findest du am schnellsten in den AKB unter der Ziffer:
I.6 Übernahme des Schadenverlaufs
Gruß siola
Die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse unter nahen Verwandten (auch von Großeltern) ist möglich, wenn man mit diesen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat.
Der Erwerb des Mopedführerscheins wird bei der Dauer des Führerscheinbesitzes nicht angerechnet.
Das habe ich zufälligerweise. Da meine Oma eine sehr grosse Wohnung hatte wo ich mit Leben konnte.
Zu Punkt 1:
Ja du kannst die Prozente übernehmen, da du direkt als Fahrer eingetragen warst, wird die Versicherung da wohl eher keine Problem machen
zu Punkt 2: bei der Übernahme ist das egal, es zählen die Anzahl der Jahre, in denen Unfallfrei gefahren worden ist.
Dies kommt allein auf die Allg. Kraftfahrtbedingungen (AKB) des jeweiligen Kfz-Versicherers an - die Eintragung als Fahrer ist nicht unbedingt erforderlich, aber es erleichtert natürlich den Nachweis, dass er auch die ganze Zeit wirklich selbst mit dem Auto gefahren ist!
Hat bigeuro allerdings die falsche Versich. gesellschaft gewählt, oder die meisten Online-Versicherer sehen für diesen Übertragungsfall (früher Übertragung nach TB 28 genannt!) einfach kein Softwarprogramm für die Eingabe der hierfür notwendigen Daten! Da hilft der beste Eintrag als Fahrer nichts, wenn es die AKB's bzw. der Online-Antrag/Übertrag es nicht zulassen!!!
Gruß siola
Sie haben seit 10 Jahren die Fahrerlaubnis (iinkl. Mopedfahrerlaubnis). Also werden 10 Jahre berücksichtigt. Sie werden allerdings nicht mit SF 10 eingestuft, sondern mit SF 8 oder 9. Kommt auf die Gesellschaft an.
Hallo Buerger41,
stimmt leider nicht! Da das Moped eine andere Fahrzeugklasse darstellt, kann es auch nicht bei der Rabatt-Übertragung eine Rolle spielen! Ausserdem gibt es beim Moped überhaupt keine SF-Klassen!
Eine Ausnahme macht hier die DEVK mit ihrer Mopedregelung: Falls der Mopedfahrer 2 volle Versicherungsjahre (also immer vom 1.3. bis 28./29.2. jeden Jahres versichert mit dem Mopedkennzeichen!) schadenfrei gefahren ist, kann er anschließend sein Auto auf sich selbst versichern mit SF2 und damit gleich seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt erfahren!
Demnach ist max. die SF8 für die Übernahme von der verstorbenen Oma möglich!
Gruß siola
Das ADAC-Sicherheitstraining hat nur Einfluss auf einen evtl. Rabatt, wenn sog. "weiche Tarifmerkmale" vorhanden sind.
Vielen dank für das Beileid und natülich für die Antwort.