Schadenfreiheitsrabatt nach Führerscheinentzug
Hallo, ich habe im November 1985 meinen FS Klasse 3 gemacht, im April 1994 kam dann Klasse 2 hinzu. Im Oktober 1998 wurde mir der Führerschein entzogen, ich habe mich dann nicht mehr drum gekümmert und erst im April 2009 eine MPU gemacht, musste noch an einem Kurs teilnehmen und habe ohne weitere theoretische oder praktische Fahrstunden und ohne Prüfung im August den Führerschein Kl. CE, C, C1E, C1, BE, B, M, L, T/S wiederbekommen. Wie wirkt sich jetzt dieser Entzug auf meinen Schadenfreiheitsrabatt aus, wenn ich ein Auto anmelden möchte? Ich hatte die ganze Zeit während des FS-Entzugs kein Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet. Muss ich jetzt wie ein absoluter Fahranfänger mit 200+ Prozent anfangen oder wird die Zeit vor dem Führerscheinverlust irgendwie angerechnet?
Danke für kompetente Antworten.
4 Antworten
Die meisten Versicherungen bauen den Rabatt nach Ablauf von 7 Jahren Schrittweise ab.
Du verlierst i.d. Regel also Deinen Rabatt nicht auf einen Schlag.
Es gibt aber auch einige wenige Gesellschaften, die den SF-Rabatt sogar bis über 20 Jahre für Dich aufheben.
Vollkommen neu (also 200+ wie Du so schön sagst) anfangen musst Du wohl nur,
wenn Du Dich an einen Vermittler wendest, der keine Ahnung von der Materie hat.
Es gibt, je nach Deinen Rahmenbedingungen, durchaus Möglichkeiten, wie Du einen besseren SF-Rabatt für das neue,
auf Dich zugelassene Fahrzeug bekommen kannst.
Gruß justii
Der Führerscheinentzug hat keine Auswirkung auf den Rabatt. Man kann ja auch mal nur so sein Fahrzeug abmelden. Mal Ein versicherungsangebot einholen.
Ich glaube den Versicherungen ist es egal, aus welchem Grund ein Versicherungsvertrag ruht. Hier gibt es noch Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt: http://www.autoversicherung-vergleichen-online.de/schadenfreiheitsrabatt/
Danke schonmal, mir geht es darum: Fahranfänger fangen mit 200+ Prozenten an, Leute die schon 2 Jahre den Führerschein haben (so wars mal) mit 100 oder 140 oder so. Ich hab ja jetzt insgesamt 13 1/2 Jahre nen Führerschein... Oder mach ich mir da umsonst hoffnung?
nein, es wird nichts angerechnet. du fängst ganz von vorne an. losgelöst von der frage werden nach 7 jahren ruhende prozente nicht mehr anerkannt.
Bei mehr als sieben Jahren werden vom jeweiligen Versicherer alle Rabatte gelöscht.
das ginge aber nur, wenn die abmeldung des fahrzeugs nicht länger als 7 jahre her wäre... man kann es aus der frage nur erahnen. aber es scheint halt so zu sein.