Kann man beim Hauskauf den Makler nach Kontaktdaten des Verkäufers/Eigentümers fragen?
Hallo,
wir haben folgendes Problem. Wir wollen ein Haus kaufen und hatten auch den Zuschlag bekommen. Haben nun diverse Unterlagen bekommen, alles bei der Bank eingereicht und stehen nun kurz vor der Zusage des Kredites.
Plötzlich tut sich ein neuer Käufer auf, der angeblich mehr geboten hat.
Nun heißt es seitens des Maklerbüros, dass der Verkäufer sich nicht zurückmeldet, zwecks der Entscheidung, ob wir nun Käufer bleiben dürfen oder nicht.
Da wir nun darüber gestolpert sind, dass der Makler uns im zwanglosen Gespräch einige unwahre Aussagen über den Verkäufer gemacht hat und uns auch von mehreren Seiten dazu geraten wurde, würden wir nun gerne direkt mit dem Käufer sprechen. Wir sind uns einfach nicht sicher, ob der Makler in unserem Interesse handelt.
Daher meine Frage: Darf der Makler die Daten des Verkäufers herausgeben (Namen und Adresse haben wir ja, aber speziell geht es um Kontaktdaten) oder ist er am Ende sogar dazu verpflichtet? (Hinweis: wir haben keinerlei Interesse daran, den Makler um seine Provision zu bringen, wir wollen nur wissen was jetzt Phase ist).
Danke im Vorraus für eure Antworten
5 Antworten
Soweit der Makler aufgrund weiterer laufend eingehender Preisangebote von Seiten des Verkäufers noch keine endgültige entscheidung erfährt, kann der Makler nur weiter im Sinne und im Regelfall auch im Auftrag (muß nicht sein!) des Verkäufers weiter Angebote entgegennehmen und vielelicht sogar deren substanzielle Werthaltigkeit prüfen.
Kristallisiert sich Ihr Kaufangebot als in jeder Hinsicht bestes heraus, wird der Makler im Einvernehmen mit dem Verkäufer einen Kaufvertagsentwurf, der im Übrigen bereits Kosten auslöst, auf den Weg bringen.
Bis zu einer solchen Entscheidung tappen die potentiellen Käufer häufig im Dunkeln.
Verkäufer stehen gemeinhin auf dem Standpunkt, dass der Makler Geld verdient und sich deshalb auch um die Präsentation des von der Bonität her fertigen Käufers allein zu kümmern hat und er als Verkäufer nur noch beim Notartermin den Käufer knapp 30 bis 45 Minuten zu ertragen hat.
Schaffen Sie Klarheit durch ein bestechendes Mehrgebot über den Exposépreis hinaus! - Vermutlich versuchen das andere auch!?!
Das Ausloten der Käuferbonität ist für den Makler mit Zustimmung des potentiellen Käufers gegenüber der finanzierenden Bank kein Problem, weder bei Ihnen noch bei anderen.
Die Unterschrift auf dem Kaufvertag ist schon für die Parteien bindend; entstehen doch damit erst die Grundlagen für evtl. Schadenersatzforderugnen, dinglich gesicherte Übertragungsansprüche usw.!
Die nach Unterzeichnung erfolgende Auflassungsvormerkung schützt den Käufer lediglich vor störenden nachträgliche Eintragungen ins Grundbuch (Pfändungen etc. gegen den Käufer), die mit der Zahlung des Kaufpreise und der Grudnerwerbsteuer als Voraussetzung für die Umschreibung des Grundbesitzes im Grundbuch dann als nachragige Rechte eratzlos untergehen und den Käufer nicht berühren.
Wir hatten bereits eine Zusage zu einem bestimmten Preis... da bieten wir doch jetzt nicht noch mal mehr, damit jeder weiß, dass solche Spielchen noch belohnt werden. Dann sind wir eben raus...
Nein der Makler darf nicht einfach so irgendwelche Kontaktdaten herausgeben. Das dürfte er nur wenn es ihm der Verkäufer erlaubt.
Wir sind also vollständig auf des "Gutdünken" des Maklers angewiesen. Dann können wir wohl einpacken... Ich denke zwar schon, dass wenn er jemandem die Zusage gibt, sein Haus für ca. 200.000 € zu verkaufen, hat derjenige schon ein gewisses Recht auch mal mit ihm zu reden. Aber mir ist schon klar, dass unsere Welt so nicht funktioniert.
Danke trtozdem!
Wir sind also vollständig auf des "Gutdünken" des Maklers angewiesen.
Nein, wer das Haus am Ende bekommt entscheidet nicht der Makler sondern alleine der Verkäufer und wenn dieser jemand anderen hat der mehr für das Haus bietet ist es klar das er es lieber an ihn verkauft.
wenn er jemandem die Zusage gibt, sein Haus für ca. 200.000 € zu verkaufen, hat derjenige schon ein gewisses Recht auch mal mit ihm zu reden
Woraus leitest du dir dieses Recht ab? Nur weil du ein Haus kaufen willst hast du nicht mehr Rechte als andere auch oder darfst Rechte andere beschneiden.
Noch mal, mein Verdacht ist, dass vom Makler nicht alle Informationen weitergeleitet werden. Wenn jemand etwas höheres Geboten hat und der Verkäufer eine Entscheidung trifft, bin ich durchaus bereit das zu akzeptieren und will sicherlich niemandes "Rechte beschneiden".
Mein Problem ist nur, dass man uns zur Zeit jegliche Informationen darüber vorenthält, ob das Haus nun an uns verkauft wird oder nicht (trotz schriftlicher Zusage) und wir ja auch mal bei der Bank alles "abblasen" müssen wenn es jetzt doch nichts wird.
Bitte wessen Rechte beschneid ich denn Ihrer Menung nach @Nemesis900 ?
Hallo,
kauft ihr auf "blauen" Dunst unbekannte Dinge ?
Das erste und wichtigste was man macht, bevor man seine Bank kontaktiert, ist doch erst einmal das Objekt der Begierde real in Augenschein zu nehmen.
Gerade Makler (aber auch einige Verkäufer) können nämlich die häßlichste Schrottimmobillie als Traumpalast erscheinen lassen.
Ist der Makler vom Verkäufer des Hauses beauftragt, müßt ihr leider mit ihm verhandeln.
Einzig positiv an der Sache ist, das der Makler von euch kein Geld verlangen kann, wenn der Verkäufer nicht an euch verkauft.
Hallo Olaf, wie kommst Du darauf? Wir haben die Immobilie 2x besichtigt, sämtliche Daten liegen uns vor. Außer die Kontaktdaten des Verkäufers.
Nachdem nun alles bei der Bank ist und die Kreditzusage nur noch an einem Gutachtertermin hängt, der vom Makler hinausgezögert wird, will der Verkäufer nun (trotz schriftlicher Zusage) angeblich abspringen.
Da der Makler sich mitlerweile "tot stellt" habe ich jedes Vertrauen verloren und möchte mich einfach vergewissern, dass hier nicht irgendeine Mauschelei abläuft.
Mauscheleien sind je nach Seriösität eines Maklers nie ganz auszuschließen.
Sie sind sehr gut beraten, von der Unterzeicihnung eines Kaufvertrages keinen Kreditvertrag zu unterschreiben, der Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist bindet und Kosten gegenübe der Bank bei Nichtabnahme des Geldes verursachen kann.
Bitten Sie den Makler ganz konkret um eine Beauftragung des Notars Ihrer Wahl mit dem Kaufvertagsentwurf.
Sichern sich sich dabei ab, dass die Partei die Entwurfskosten zu tragen hat, die später evtl. schuldhaft die Unterzeichnung des Kaufvertrages unterläßt.
Damit sind Sie dann finanziell auf er sicheren Seite.
Wie und ob der Makler und Verkäufer reagieren, darauf haben Sie letztlich nur über ein üppiges Gebot, ggfs. oberhalb der Preisnennung im Exposé Einfluß.
Traurig aber manchmal wahr!
Ja, ich weiß das alles, danke!
Um dieses zu umgehen raten seriöse Maklerbüros (wie die Fairpreis-Gruppe) immer vorher eine Kaufpreis und Reservierungsbestätigung zu vereinbaren. Dann kann sowas nicht passieren. In dieser Bestätigung stehen übrigens dann auch die Kontaktdaten des Verkäufers. Die meisten Makler sind schwarze Schafe und handeln nicht in Deinem Interesse.
Selbstverständlich MUSS der seriöse Makler die Kontaktdaten des Verkäufers/Eigentümers heraus geben. Gerade dies sichert ja auch die Provisionspflicht Deinerseits:http://www.fairpreis-immobilien.de/provision-und-recht.html
Ich habe viel dazu gelesen, auch viel darüber, dass auch eine Reservierung einen Anspruch nicht sichert solange sie nicht notarielle beurkundet ist. Nun mittlerweile haben wir zumindest eine Antwort bekommen. Nun heißt es wieder hoffen...
Eine solche Bestätigung brauchten wir aber auch für die Bank. Diese enthielt aber nur Namen und Adresse. Einen Brief schreiben könnten wir also :)
Danke auf jeden Fall für das Feedback!!
Steht in den diversen Unterlagen nicht der Verkäufer des Hauses? Grundbuchauszug?
Ja, das schrieb ich ja. Wir haben den Namen und die Adresse. Aber heutzutage hilft das leider nicht dabei an eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu kommen und über die sozialen Medien würde ich nur im Notfall vorgehen wollen (das erscheint mir unseriös).
hast Recht, da war das früher mit Festnetzanschluss leichter. Wohnt er in der Nähe?
Nein leider nicht, irgendwo im Süden wohl anhand der Postleitzahl... Ja früher war das alles einfacher. Heutzutage mit dem ganzen "Datenschutz" hat man keine Chance. Ob es jetzt in diesem Fall so ist oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen, aber theoretisch kann ein Makler dann ja treiben was er will, da er eine unüberwindbare Barriere zwischen Käufer und Verkäufer darstellt.
Versuchen Sie es mal mit einem unwiderstehlich hohen Kaupreisgebot!?!
Damt stechen Sie dann alle Mitbewerber aus.
Da geht die bank nicht mit. Die finanziert keinen überteuerten Kaufpreis 😢
Wir geben das aus, was die Immobilie in unseren Augen wert ist (und was wir uns leisten können). Mal abgewandelt der altbekannte Spruch "andere Makler haben auch schöne Objekte" :) Auf solche Spielchen lassen wir uns nicht ein!
Wir hätten einfach gerne Gelegenheit gehabt direkt an den Verkäufer heranzutreten, manchmal ist ja auch Sympathie ein Faktor bei solchen Entscheidungen... Und wir haben eben immer noch 2 Argumente für uns im Ärmel, nämlich das wir jetzt bereits alles mit den Banken geregelt haben und dass wir bereits eine schriftliche Zusage haben. Ich wüsste schon gern, wie der Verkäufer dazu steht.
Kann ich verstehen
allerdings wenn der Makler nicht mitspielt habt ihr leider schlechte Karten. Meldet er sich gar nicht mehr?
Erst hieß es, der Verkäufer meldet sich nicht bei ihm, dann war funkstille... Nach vielem Nerven bekam ich nun endlich einen Rückruf "Der Verkäufer meldet sich nicht"... Wenn nicht mehrere Sachen passiert wären, die das Vertrauen gegenüber dem Makler beschädigt haben, würde ich's wohl auch glauben.
Makler bestechen... ihn fragen ob sich der Verkäufer auch nicht meldet wenn ihrige nen 1000si zusteckt 😀
:)
Endgültig ist beim Hauskauf ja etwas schwammig... Selbst nach Zugang (und tlw. wohl sogar nach Unterschrift) des Kaufvertrages ist das Geschäft ja noch nicht abgeschlossen. Betrachtet man also erst die Auflassung im Grundbuch als Zusage, sind wir tatsächlich weit davon entfernt.
Tatsache ist jedoch, dass wir bereits eine schriftliche Zusage haben (hatten?) woraufhin wir ja auch erst angefangen haben, alles an die Bank weiterzuleiten. Die setzt sich nämlich ohne eine Zusage des Verkäufers auch nicht in Bewegung!
Nun mag das neue Gebot vielleicht höher sein... Doch welche Garantie hat der Verkäufer über die Bonität des anderen Interessenten? Ist es in seinem Interesse noch mal zu warten, bis dieser die Zusage der Bank erhält? Will er das Risiko eingehen, am Ende vielleicht ohne Kaufinteressenten dazustehen, wenn derjenige nach einem 2. Besichtigungstermin dann doch nicht mehr will?
Tatsächlich ist der Verkäufer sogar von sich aus mit dem Preis noch mal herunter gegangen, wir waren bereit, den vorgeschlagenen Preis zu bezahlen.
Mir fehlt bei dem ganzen einfach die Transparenz... aber wahrscheinlich werde ich einfach damit leben müssen und ansonsten selber Absagen, wenn ich Klarheit will.
Jedenfalls Danke für's Lesen und für Ihre Ausführungen :)