Ist das Ordnungsamt zuständig bei falsch parkenden Nachbarn?
Hallo zusammen,
ich habe das große Problem, dass ich fast nicht mehr in meine Einfahrt, also somit auf meinen Parkplatz fahren kann. Meine Nachbarn links wie rechts, stellen ihre Fahrzeuge so eng an meine Einfahrt und in Richtung Straße, dass es mir nur durch riesen Zirkelei möglich ist, auf meinen Parkplatz zu kommen. Schematisch kann man das ganze an meiner angehängten Paint Skizze sehen.
Die roten Fahrzeuge zeigen meine Nachbarn. Die blauen Striche deuten die Häuser an. Ebenso ist auch die sehr enge Straße sichtbar. Ich hoffe, dass hier mein Problem deutlich wird. Das grüne "ich?" ist quasi meine Situation.
Also liebe Community...was bleibt mir hier übrig? Angesprochen habe ich das Problem bereits bei den Nachbarn. Also gehe ich davon aus, dass es ihnen egal ist.
Ordnungsamt? Anzeige? Mietminderung?
Besten Dank vorab für eure Mühen.
5 Antworten
Hier liegt kein Verstoß vor. Ist wie bei 'ner Einfahrt. Es zählt nur die tatsächliche Einfahrtsgröße. Bei kleineren Straßen, gilt gegenüber auch ein Parkverbot, wenn keine 3 Meter Restbreite sind (12 StVO).
Ist dir das nicht ausreichend, dann kannst du, auf der Straße davor eine Grenzmarkierung (Zeichen 299) beantragen. Damit wird die Ausfahrt verländert.
Andere Möglichkeiten. Schilder. Zeichen 283 oder 286.
Dazu müsstet du zur Straßenverkehrsbehörde gehen.
Frag bei deiner Gemeinde im Bürgerbüro nach, wer dir da am besten Weiterhelfen kann. Ich denke, da könnten auf die Straße weiße Streifen gemalt werden, wo die Autofahrer wissen, dass dort parken verboten ist (solche parkfreien Bereiche kenne ich aus vielen Innenstädten)
Naja parken ist dort nicht verboten, das ist ja das Problem. Ich denke aber, dass der Nachbar links, zumindest etwas Abstand halten muss und auch keinesfalls auf der Straße stehen darf, denn die gehört der Gemeinde. Jedenfalls muss ich das in Erfahrung bringen, denn so kann es nicht weiter gehen.
Beantrage bei der Kommune die Kennzeichnung der Parkflächen vor- und hinter der Einfahrt, so dass die Einfahrt mühelos zu befahren ist. Mehr als einmaliges Zurücksetzen ist nicht zumutbar.
Die Regelungen zu Parkflächen-Kennzeichnung usw. kennt die Polizei; auf Gemeindeflächen regeln das Ortssatzungen (von Land bzw. Ort zu Ort unterschiedlich). Und das mit dem Rangieren hab ich mal gelesen, dass so Richter entschieden hatten. Quelle/Aktenzeichen müsste ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt wissen.
nenee du dem Ordnungsamt interessieren keine privaten Parkplätze bzw Ausfahrten. Da muss andere Lösung her!
du könntest versuchen mit dem Besitzer dieser Flächen zu reden ob er es machen kann dass dort z.B. Hindernisse wie Parkbommel angebracht werden so dass die Autos automatisch mehr Abstand halten müssen!
http://www.heinze.de/produktserie/sperrpfosten-poller/10010373/1
Eignung und Einsatz Sperrpfosten und Parkplatzsperren sind geeignet für alle Aufgaben des kommunalen, betrieblichen und privaten Bedarfs: zeitweise oder beständige Abgrenzung von Fußgängerbereichen und Ruhezonen gegen Fahrzeugverkehr, Sperrung von Zufahrten, Sicherung von Parkplätzen gegen unbefugte Nutzung. etc.
wenn sie Dellen in ihren KFZ vermeiden wollen werden sie ohne Behörden entsprechend parken so dass du "normal" rausfahren kannst!
Also wenn ich mir deren Kfz so ansehe, dann ist es denen egal.
wenn Sie Dich nicht mögen, kannst nichts machen, denn der beste Nachbar kann nicht in Frieden leben, wenn´s dem Bösen nicht gefällt.
'Mehr als einmaliges Zurücksetzen ist nicht zumutbar.'
Vielen Dank für diese Antwort. Könntest Du mir auch sagen, wo das geschrieben steht? Einen Link?