WERKSTUDENT Einkommensgrenze für Familienversicherung?
Hallo!
Ich arbeite als Werkstudentin bei einer Firma. Da ich den letzten Monat mehr als 450€ verdient habe, habe ich natürlich einen Brief von der Krankenkasse bekommen. Sie erlauben mir weiterhin kostenfrei versichert bleiben zu können, wenn ich im Monat nicht über 425€ komme. Ich bezahle ja als Werkstudent Rentenversicherung, um die 9%. Bezahle ich unter 425€ auch Rentenversicherung? Meine Frage ist, ob sich das Gesamteinkommen von 425€ auf den Bruttobetrag bezieht, oder Bruttobetrag abzüglich der 9% von der Rentenversicherung.
Ein Beispiel
Ich verdiene 11€ die Stunde. Diesen Monat habe ich bereits 37,5 h gearbeitet, das macht 412,50€. Darf ich denn nun auf 464,70€ kommen (425€ plus 9%), da ja RV noch abgezogen wird oder bezieht sich mein Einkommen ohne Abzug der Rentenversicherung und ich darf inklusive RV nicht über 425€ kommen?
1 Antwort
Bezahle ich unter 425€ auch Rentenversicherung?
Wenn die Stelle als Werkstudentenstelle angemeldet ist (was bei Verdienst bis 450,- € geistig behindert wäre), fällt natürlich der RV-Beitrag in normaler Höhe und nicht wie bei einem Minijob reduziert (3,7%) an.
Nur was hat das mit der Krankenversicherung zu tun? Die Rentenversicherung folgt tw. anderen Voraussetzungen.
Meine Frage ist, ob sich das Gesamteinkommen von 425€ auf den
Bruttobetrag bezieht, oder Bruttobetrag abzüglich der 9% von der
Rentenversicherung.
Berechnungsgrundlage ist IMMER das Brutto. Wenn dein Bruttoeinkommen, außer bei einem Minijob, regelmäßig 425,- € übersteigt, musst du dich selbst krankenversichern in der KVdS für etwa 85,- € im Monat.
Dann fiele aber die Verdienstgrenze weg.