Wurde mit ein Messer attackiert & fast erstochen kann ich Geldstrafe verlangen?
Hallo zusammen, ich hätte da eine wichtige frage es geht darum das ich vor ca 2 Wochen am Wochenende mit Freunde feiern war und es kam irgendwie dazu das wir angerempelt und geschubst worden sind von 3/4 Typen es war eine heftige auseinander setzund am Ende hat jemand sein Messer ausgepackt und lief mir hinter her und wollte auf mich reinstechen die Polizei kam später an und hat das Messer von dem Typen beschlagnahmt, ich war heute die aussage machen und habe ihnen auch alles erzählt der fall kommt warscheinlich vorm Gericht, mein problem ist das ich mich nicht mehr wirklich traue in die Statd zu fahren mit meiner Freundin oder mit meinen jüngeren geschwister weil ich die vermutung habe das er noch aus wut mich irgendwie attackieren wird von hinten ich will trotzdem nicht das er so frei davon kommt und will deswegen eine Geldstrafe verlangen, was kann ich da sagen oder tun damit dies möglich ist? Achja und es gab mehrere zeugen die gesehen haben wie er mit sein Messer auf mich attackiert hat, da ich aber zum Glück sporlter bin war ich schneller beim laufen und kam frei davon. Er erwähnte noch als ich weggerannt bin das er mich noch umbringen wird.
P.s: Tut mir leid wegen der Rechtschreibung, ich bin noch nicht so lange hier und habe die Grammatik noch nicht so im Griff.
Lg, Harry
5 Antworten
Die Räder rollen schon.
Es wird ermittelt, und wenn es gelingt den Täter festzustellen wird er angeklagt und erhält seine Strafe.
Das ist Sache des Staates.
Du kannst in dem Prozeß als Nebenkläger auftreten falls dir Schaden entstanden ist, Sachen kaputt oder so.
Hilf mit, den Thäter zu ermitteln!
und will deswegen eine Geldstrafe verlangen
Geldstrafe oder Gefängnis... darüber entscheidest nicht Du, sondern der Richter.
Ich würde dir empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen und als Nebenkläger aufzutreten. Damit kannst auch du bzw. dein Anwalt ein Strafmaß bei der Gerichtsverhandlung fordern.
Vermutlich hast du einen Strafantrag gegen den Täter gestellt. Selbst wenn du dies nicht getan hättest, würde dies strafrechtlich verfolgt werden, da in solchen Fällen ein öffentliches Interesse besteht.
Was du meinst, ist sicherlich ein Schmerzensgeld. Falls der Täter über entsprechendes Kapital verfügt, macht es Sinn, dies über einen Ziviilprozess einzuklagen. Wie das genau funktioniert, fragst du dann am besten deinen Rechtsanwalt bzw. deine Rechtsanwältin.
Du hast hoffentlich eine richtige Anzeige bei der Polizei erstattet? Das Strafmaß legt ein Richter fest.
Als Nebenkläger kannst Du Deinen eigenen Strafantrag stellen.