Einhandmesser bei Polizeikontrolle gefunden. Was nun?

7 Antworten

Warum zur Hölle besitzt man das überhaupt? Rechtlich in Ordnung ist es egal wie man es dreht und wendet nicht, da wirst du wohl zahlen müssen.

Benzelina 
Beitragsersteller
 30.06.2014, 12:54

hallo, ein messer besitzt jeder normale haushalt. warum besitzt man ein messer? um zu schneiden natürlich!!!

MissTschenni  30.06.2014, 14:27
@Benzelina

Ein Klappmesser zum schneiden im Haushalt...

durchschnittliches Einhandmesser?

Wenn es nicht den Vorschriften des Waffengesetzes entsprach, bist du dran.

So einfach kontrollieren tut die Polizei auch nicht, da muss schon was gewesen sein.

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/waffengesetz-erlaubte-messer-nach-dem-waffenrecht-strafrecht-taschenmesser-strafbar-rechtsanwalt-butterfly-faustmesser-wurfstern/8494/

Benzelina 
Beitragsersteller
 30.06.2014, 12:52

nein, ich war auf dem weg zur tankstelle (zu fuß) und würde von 2 polizisten in einem streifenwagen kontrolliert

Du wolltest das Messer doch sicher zum Fundbüro bringen, oder ? Dann ist es keine Eigentum, nur kuzfristige Verwahrung.

SkyCracker  04.07.2014, 22:12

das könnte ich nicht sagen ich trage immer 3-4 messer bei mir.

Ehrlich gesagt: Bei einem Verstoß gg. WaffG §42a bist Du mit ca. 100€ noch sehr günstig weggekommen. Hier sind deutlich höhere Bußgelder möglich.

Und eine Ausrede? Es gibt zwar die Ausnahme, daß diese Messer bei "berechtigtem Interesse" geführt werden dürfen:

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

WaffG §42a (3)

Allerdings glaube ich nicht, daß Du ein solches Interesse beim Spaziergang zur Tanke glaubhaft darlegen kannst.

Passt die klinge in die handfläsche ist es erlaubt Genau wie unter der länge von 12cm (Ausgeschlossen sprungmesser gürtelsxhnallenmesser butterflys und der gleichen) Normale taschenmesser dürfen in der tasche mitgeführt werden jedoch ist das herausholen und führen in der öffentlichkeit verboten. Hab nen teli im kofferraum (schlechte erfahrungen gemacht) Da hiess es auch verboten bla bla. Jedoch ist es erlaubt da er transportiert und nicht schnell griffbereit war. Aussage der beamten das ich ihn rausholen soll verweigerte ich da dies ein führen in der öffentlichkeit wär und siehe da ich bekam recht.

clemensw  30.06.2014, 16:07

Leider falsch: Die Handflächenregel ist ein alter Unsinn, der leider immer noch verbreitet wird.

Die korrekten gesetzlichen Regelungen findest Du im WaffG: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/