3 mal beim fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt.was sind die Folgen?
Hallo, Mein Mann wurde vor einigen Monaten 2 mal beim fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt (hatte eine lange Sperrfrist aufgrund zu viele Punkte)weshalb es auch zum Gerichtstermin kam. Das Ergebnis war eine Geldstrafe. Nun ist die Sperrfrist auch um,und Ihm wurde gesagt das noch bei seinem Führerschein geschaut wird.Jetzt wurde er zum 3 mal erwischt. Sein Führerschein interessiert mich nicht nur meine Frage wäre:ob er ins Gefängnis kommen muss? Wieder Geldstrafe?oder vlt auf Bewährung?wird sein Fahrzeug eventuell entzogen? Zudem muss ich sagen das er eine schwere Kindheit hatte.könnte man da nicht pychologisches Vorlegen? Liebe Grüße NatriumEnergy
10 Antworten
Da er gezeigt hat, dass es ihn nicht interessiert, ob er einen Lappen hat wenn er fährt, kann das Fahrzeug eingezogen werden. (eigentlich dann jedes Fahrzeug, mit dem er dann irgendwann erwischt wird, die Strafen werden ja nicht leichter, sondern schärfer..)
Und mind. Bewährungsstrafe, damit er weis dass er beim nächsten mal einwandert und die auf bewährung ausgesetzten Monate absitzen muss + natürlich fürs nächste mal eine neue dazukommt, die dann sicherlich nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt sondern auch noch gleich angetreten werden muss.
Wenn er dann irgendwann mal realisiert, dass er jedes mal in den Bau geht, wenn er hinter dem Steuer erwischt wird, dürfte ihn das mehr interessieren als bisher!
Dein Mann ist offensichtlich nicht in der Lage, am Straßenverkehr teilzunehmen, ohne andere zu gefährden. Allein die Tatsache, dass er offenbar keinerlei Verständnis für die Konsequenzen seines Handelns hat, ist für mich Grund genug, ihn nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs sehen zu wollen. Schwere Kindheit. Psychologisches vorlegen.
Beim dritten Verstoß gegen § 21 Abs. 1 StVG kommt primär eine erhebliche Geldstrafe in Betracht, welche sich in etwas im Bereich von 120 Tagessätzen bewegen dürfte. Eine Freiheitsstrafe wäre auch möglich, aber eher unwahrscheinlich. Diese würde aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Gem. § 21 Abs. 3 Nr. 1 StVG kommt auch die Einziehung seines Autos in Betracht. Da es sich bereits um den dritten Verstoß handelt, ist dies durchaus im Bereich des möglichen.
Die schwere Kindheit Deines Mannes kann vor Gericht natürlich angeführt werden. Sie entschuldigt aber nicht sein Verhalten und wird auch keinen erheblichen strafmildernden Einfluss haben.
Ich denke, der wird eine Bewährungsstrafe bekommen.
Er sollte sich aber darauf gefasst machen, dass man die charakterliche Eignung zum Führen von KFZ anzweifelt und das wahrscheinlich nicht ohne Grund.
Der Schein wird dann länger oder auch dauerhaft weg sein.
So schwierig kann das doch nicht sein, mal für eine Sperrfrist lang kein Auto zu fahren.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Freiheitstrafe bis zu einem Jahr, Führerscheinsperre, Auto weg, kann alles passieren. Die schwere Kindheit wird beim Urteil keine Rolle spielen, da kannst du sicher sein ...