Neck Knife sichergestellt?
Hallo, Ich bin 18 Jahre alt und habe mir ein Neck Knife legal vom Waffenladen gekauft. Mir wurde durch den Verkäufer gesagt das ich es kaufen und führen darf legal. Vor kurzem wurde ich von der Polizei kontrolliert und das Messer wurde sichergestellt. Laut Verkäufer könnte ich es mir wieder abholen gehen und ich würde keine Anzeige bekommen. Stimmt das so? Mit freundlichen Grüßen Tuncay
4 Antworten
Auf die Waffenrechtskenntnisse des Verkäufers würde ich mich nicht verlassen. möglicherweise ist der Polizeibeamte der Ansicht, dass das Messer als Waffe einzustufen ist und hat es deshalb konfisziert.
Für mich ist das keine Waffe, für einen Polizeibeamten vielleicht schon.
Richtig
Hol das Messer wieder ab und lass Dir erklären, warum es abgenommen wurde ( da wird wahrscheinliche dann erzählt, man habe nachprüfen müssen, ob es den gedetzlichen Bestimmungen entspricht)
Wenn, dann bekommst du so oder so eine Anzeige, das hängt doch nicht davon ab, ob du da hingehst...
Nachtrag:
Druck das aus und nimm es mit und frage, warum das nicht schon seit über 10 Jahren nicht bekannt ist, was da auf Seite 3 (22) über "Neckknifes" steht...
http://www.dtsdv.de/Verband/Downloads/Newsletter/WaffengesetzPolizeispiegel.pdf
Und speichere es fürs nächste mal auf deinem Handy ab, dann kannst du es gleich dem Beamten zeigen und fragen, ob er sich auch lächerlich machen will, wenn er mit seinem Verhalten zeigt, dass er das nicht kennt...
Ich weiß die Antwort kommt spät aber das Messer wurde beschlagnahmt da es eine Tanto Klinge hat und man Messer egal wie lang mit einer Tanto Klinge nicht führen darf
Die Klingenlänge von Neckknifes ist meistens unterhalb 12 cm.
Das Waffengesetz verbietet zwar nicht den Besitz dieser Messer, jedoch kann die Polizei das Messer aus "besonderem Grund" einziehen, wenn es mitgeführt wurde.
Diesen Grund kenne ich nicht, aber das Handeln der Polizei muss nicht mit den Bestimmungen aus dem Waffengesetz einhergehen.
Ist die Klingenlänge + 12 cm, dann muss der Besitz / das Mitführen berechtigt sein. Andernfalls wird es sowieso konfisziert.
Grüße, ----->
Besitz und Transport sind unabhängig der Klingenlänge frei.
Korrekt. Dennoch kann die Polizei das Messer einziehen, wenn ein besonderer Grund dazu besteht.
Wer weiß, in welchem Rahmen der Fragesteller kontrolliert wurde? Gab es da Unruhen / pöbelnde Jugendliche / aggr. Verhalten?
Steht nicht in der Frage.
In solchen Fällen darf die Polizei derartige Dinge konfiszieren, sogar Regenschirme und Spazierstöcke wenns sein muss.
Grüße, ----->
Das Messer ist 7cm lang.
https://www.amazon.de/gp/aw/d/B001DBPDDE#Ask
So sieht das Messer aus.