Wurde gekündigt wegen 1 mal verschlafen?

19 Antworten

Mit dem verschlafen hätte eine jetzige Kündigung weniger zu tun.

Du bist noch nicht im Kündigungsschutz, dieser beginnt erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit zu wirken. Dein AG könnte Dich also ohne eine weitere Begründung fristgemäß kündigen.

Kann es sein, das in Deinem AV oder in einem Tarifvertrag für Euch auch eine Klausel steht, dass wenn das Arbeitsverhältnis am ersten Tag nicht angetreten wird, sich der Vertrag erledigt hat? Dann hätte sich das sogar ohne Kündigung erledigt.

Du solltest Rücksprache mit Deinem Arbeitgeber halten.

warte es erstmal ab. Erkundige dich bei der Zeitarbeitsfirma, ob du bei einem neuen Kunden eingesetzt wirst. Sofort ! Ruf an und frag nach. Der Kunde ist nicht dein Arbeitgeber sondern die Zeitarbeitsfirma. Was und wann du zu arbeiten hast legen die fest. Wenn du dich nicht bei der Zeitarbeitsfirma nach einem neuen Auftrag erkundigst, kommt zur Unpünktlichkeit noch Desinteresse bis Arbeitsverweigerung hinzu.. Normalerweise braucht es mindestens 2 Abmahnungen bis sie dich Kicken können. Die Abmahnung hast du aber noch nicht zugestellt bekommen und auch eine Kündigung nicht? Dann ran ans Telefon oder geh persönlich vorbei und erkundige dich nach deinem neuen Auftrag.

Du hast gestern einen Arbeitsvertrag unterschrieben und somit heute gleich am ersten Tag verschlafen, Glückwunsch... Das spricht dann schon für Deine Zuverlässigkeit... Du hast es ja gesehen, man kann Dir einfach so kündigen...

13Henker 
Beitragsersteller
 12.12.2013, 09:16

lest doch richtig, das war mein 2 Tag, ich war erst Probearbeiten, die Probearbeit wurde trotzdem bezahlt

fromhell  12.12.2013, 09:54
@13Henker

Achja und das macht es besser? Dass es der 2.te Tag war? Eh.. Mein Butterbrot hat mehr Intelligenz und Argumenationsfähigkeit!

schwarzwaldkarl  12.12.2013, 10:42
@13Henker

ob Du es glaubst oder nicht, bin dem Lesen mächtig und DU hast gestern den Vertrag gestern unterschrieben und danach war heute logischerweise der erste Tag... gleich verschlafen...

Hallo, du hast einen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Wenn du nun am 2. Tag nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinst, geht der AG davon aus nicht mit dir in Zukunft rechnen zu können. Die Planungssicherheit steht auf dem Spiel. Daher kann er dies durchaus.

Im Arbeitsvertrag steht irgendwo etwas von Probezeit. Und wenn du den Begriff schonmal gehört hast weißt du auch das die das sehrwohl dürfen. Hätt ich btw. auch gemacht. Am zweiten Tag verschlafen? Hallo das geht mal gar nicht.