Chef will mich nicht kündigen, und jetzt?
Hi, ich weiß „dann kündige doch selber“ nein eben nicht! Ich habe keine lust auf 3 Monate sperre. Was kann ich machen außer krankschreiben damit ich gekündigt werde??? Soll ich mich mit dem Chef oder Mitarbeiter boxen?
12 Antworten
Dein Chef tut völlig recht daran, dir nicht einfach zu kündigen, wenn er keinen vernünftigen Grund dafür hat.
Was hältst du davon, deine Stelle z.B. zum 30. Juni zu kündigen, bis dorthin zu arbeiten und dir in der Zwischenzeit einen neuen Job zu suchen bzw. von der Arbeitsagentur vermitteln zu lassen?
Das wäre ehrlich, das wäre sauber und du müsstest keinen Verdienstausfall befürchten.
Wer sagt denn überhaupt, dass es automatisch Arbeitslosengeld gibt, wenn man einfach keine Lust zum Arbeiten mehr hat?
Ich habe jedenfalls aus deiner Schilderung keinen Grund für eine Kündigung erkennen können.
Soll ich mich mit dem Chef oder Mitarbeiter boxen?
Dann kündigt Dir der Chef bestimmt. Das nutzt aber nichts, da das dann eine verhaltensbedingte Kündigung ist und daher auch eine Sperre bedeutet (Eigenverschulden).
"Krankschreiben" ist auch keine Lösung, davon mal abgesehen dass es Betrug ist, wenn Du nicht krank bist. Außerdem kann der Chef wegen Krankheit nicht so einfach kündigen, wenn Du schon länger als sechs Monate dort arbeitest und es kein Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften ist.
Such Dir einen anderen Job und kündige selbst.
Einen Rat, wie Du ohne Sperre vom Chef die Kündigung bekommen kannst, habe ich nicht.
Bei schuldhafter Kündigung wegen deliktischer Handlungen bekommst du auch eine Sperre. Wäre ja auch noch schöner, dass dein Fehlverhalten auch noch belohnt würde.
Nicht jeder der selbst kündigt bekommt eine Sperrzeit. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann von einer Sperrzeit abgesehen werden. Ruf am besten bei der Agentur für Arbeit an und bitte um eine Leistungsberatung. Du erhälst einen Rückruf durch die Leistungsabteilung. Dies kann die eine verbindliche Antwort geben. Eine Sperrzeit muss auch nicht unbeding 12 Wochen betragen. In Ausnahmefällen kann die Sperrzeit auch 3 oder 6 Wochen dauer, was zugegeben aber sehr selten ist. (§159 SGBIII)
Als wichtiger Grund kann zum Beispiel eine Kündigung auf ärztlichen Rat anerkannt werden.
Eine Krankschreibung ist keine Garantie für eine Entlassung außer du gibtst die Bescheinigung nicht ab. Dann wird aber auch jeden Fall eine Sperrzeit eintreten, da dein Verhalten dann zur Beendigung des Arbeitsvertrages geführt haben.
Am Besten suchst du dir eine neue Beschäftigung und beendest dann dein jetziges Arbeitsverhältnis.
Eine Sperre gibt es, wenn du selbst kündigst, einen Aufhebungsvertrag unterschreibst oder einen Rauswurf provozierst.
Um eine Sperre kannst du nur herumkommen, wenn du entweder einen wichtigen Grund für deine Kündigung hast und das vorab mit Jobcenter/Arbeitsagentur abklärst oder dir eine neue Stelle suchst und dann kündigst.