Abschleppgebühren zu spät zugestellt?
Moin, meine Freundin hat Ende Oktober angeblich falsch geparkt und sollte abgeschleppt werden. Bevor der Abschlepper da war, war sie angeblich schon weggefahren. Nun meine Frage: Wieviel Zeit hat das Amt bi zur Zustellung? Das ganze ist ja nun fast 6 Monate her.
3 Antworten
Bei den Abschleppgebühren handelt es sich nicht um ein Verwarnungs- oder Bußgeld für einen Parkverstoß das nach 3 Monaten [ohne unterbrechende Maßnahme] verjährt wäre sondern um eine zivilrechtliche Forderung die für eine erbrachte Leistung erhoben wird.
Und dann sprechen wir von einer Verjährungsfrist von 3 Jahren [§195 BGB].
Wenn ein Fahrzeug falsch parkt und derart stört, dass es umgesetzt werden muss, dann ist das eine Maßnahme der Vollstreckung. Das ist Verwaltungsrecht und nicht Zivilrecht. Das BGB hat daher für den Ersatz der verauslagten Kosten keine Bedeutung.
Wieviel Zeit hat das Amt bi zur Zustellung?
Theoretisch sehr lange. Wie lange genau, kommt darauf an, in welchem Bundesland die Maßnahme stattgefunden hat. Jedes Bundesland hat ein eigenes Verwaltungskostengesetz, in dem die Erhebung von Gebühren und Auslagen geregelt ist und auch deren Verjährung.
Beispielsweise gibt es nach Art. 19 des Bayerischen Kostengesetzes eine Zahlungsverjährung von fünf Jahren, aber nach § 19 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes verjährt der gleiche Anspruch nach nur drei Jahren. Beide Fristen beginnen jeweils erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Außerdem gibt es noch Unterbrechungshandlungen, z.B. durch schriftliche Geltendmachung des Anspruchs, wonach die Verjährung erneut beginnt.
Vielleicht hilft dir das hier weiter:
http://www.strafzettel.de/cms/nt/specials/verjaehrung-bei-owi0/frist-verfolgungsverjaehrung.html
Der Link behandelt die Verjährung von Verkehrsverstößen um Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hier geht es aber nicht um die Ahndung der OWi (die natürlich auch vorliegen kann), sondern um die verauslagten Kosten des Abschleppvorgangs, die die Behörde vom Veranlasser ersetzt haben möchte. Das ist aber Verwaltungsrecht, für die dafür geltenden Vorschriften siehe meine Antwort.
Beim Abschleppen eines Autos handelt es sich um eine Ersatzvornahme zur Vollstreckung des Verbots, das mit dem Verkehrszeichen ausgesprochen wurde. Die Kosten dafür werden dem Betroffenen noch zusätzlich zum anfallenden Bußgeld auferlegt.
Aus Deinem Link:
Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Der Abschleppvorgang ist keine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit, das StVG kommt also nicht zur Anwendung.