Strafzettel wegen falschparken obwohl ich da nie gewesen bin
Hallo zusammen,
ich soll 60€ bezahlen weil ich angeblich 2X an der selben Stelle an einer Berufsschule ohne Parkschein geparkt haben soll.
- Ich war oder bin nicht auf dieser Schule.
- Ich wohne 40 km entfernt von der Schule.
- Mein Arbeitsplatz liegt 23 km entfernt von der Schule.
Der Hausmeister der Schule schreibt angeblich Falschparker auf. Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe und Kennzeichen stimmen auf seinen Aufschrieben.
Aussage vom Landratsamt: "Wenn Sie nicht in der Schule haben Sie sich vielleicht beim Metzger auf der anderen Straßenseite ein Vesper geholt." --> Genau... Ich fahre knapp 50 km um mir ein Vesper zu holen... Weiter: "Da Sie nun zweimal aufgeschrieben wurden und Ihre Daten stimmen gehe ich davon aus das es berechtigt ist."
Was kann ich da machen? Wie soll ich beweisen dass ich dort nicht war. Beim ersten angeblichen Verstoß lag ich krank im Bett und beim zweiten angeblichen Verstoß war ich arbeiten. Als Beweise für meine Unschuld könnte ich also nur eine Krankmeldung und einen Stundennachweis vorlegen. Muss ich wirklich so einen Aufwand betreiben? Oder müssen die mir nicht erstmal beweisen (z.B. mit Fotos) dass ich dort falsch geparkt habe???
8 Antworten
wenn die anzeige nicht von einer amtsperson (polizei, ordnungsamt,...) kommt, ist derjenige, der die anzeige schreibt in der beweispflicht (fotos, zeugen,...)
Du solltest diesen Anschuldigungen auf jeden Fall wiedersprechen. Der Arbeitgeber sollte dir das durch einen Ausdruck von deinem Zeitkonto bestätigen. Die Krankmeldung ist dabei sicher weniger hilfreich da du trotz der Krankmeldung ja außer Haus gewesen sein kannst, zum Beispiel bei einem Arztbesuch. Wenn der Hausmeister der schule dich angezeigt hat dann ist er in der Beweispflicht. Wenn er kein Foto deines Autos hat dann wird es schwer für ihn zu beweisen das du tatsächlich dort falsch geparkt hast. Du solltest es also auf jeden Fall drauf ankommen lassen.....
Hö? Muss das Vergehen nicht von Polizei/Ordnungsamt registriert werden? Da könnte ja jeder kommen und Quatsch erzählen. Geh zum Angriff über und weise ihn darauf hin, dass du ihn wegen Verleumdung verklagst, wenn er seine aussagen nicht zurückzieht.
Widersprechen.
Du musst keinen Beweis der Unschuld antreten. Die Behörde muss den Beweis erbringen, dass dein Fahrzeug dort gestanden hat.
Ist der Fahrer nicht zu ermitteln haftet der Halter.
Genau... es muss eindeutig bewiesen werden, dass Du falsch geparkt hast ! Wenn Du es nicht warst, kann jemand Dein Auto benutzt haben ? Kennt dich der Hausmeister und will dich evtl. ärgern ? Zahle auf alle Fälle nicht ! Du brauchst nichts zu beweisen, die Schule muss Beweise liefern !
Angeblich schreibt der Hausmeister Falschparker auf und hängt einen Zettel an die Scheibe:
Da ich dort noch nie war habe ich diese Schreiben auch erst nach Aufforderung vom zuständigen Landratsamt erhalten. Das Amt haut dann noch 10€ Gebühr drauf...