Strafzettel wegen falschparken obwohl ich da nie gewesen bin

8 Antworten

wenn die anzeige nicht von einer amtsperson (polizei, ordnungsamt,...) kommt, ist derjenige, der die anzeige schreibt in der beweispflicht (fotos, zeugen,...)

Du solltest diesen Anschuldigungen auf jeden Fall wiedersprechen. Der Arbeitgeber sollte dir das durch einen Ausdruck von deinem Zeitkonto bestätigen. Die Krankmeldung ist dabei sicher weniger hilfreich da du trotz der Krankmeldung ja außer Haus gewesen sein kannst, zum Beispiel bei einem Arztbesuch. Wenn der Hausmeister der schule dich angezeigt hat dann ist er in der Beweispflicht. Wenn er kein Foto deines Autos hat dann wird es schwer für ihn zu beweisen das du tatsächlich dort falsch geparkt hast. Du solltest es also auf jeden Fall drauf ankommen lassen.....

Hö? Muss das Vergehen nicht von Polizei/Ordnungsamt registriert werden? Da könnte ja jeder kommen und Quatsch erzählen. Geh zum Angriff über und weise ihn darauf hin, dass du ihn wegen Verleumdung verklagst, wenn er seine aussagen nicht zurückzieht.

Flameseeker112 
Beitragsersteller
 11.07.2013, 12:26

Angeblich schreibt der Hausmeister Falschparker auf und hängt einen Zettel an die Scheibe:

Schreiben der Schule: "Erhöhtes Parkentgelt: Sehr geehrte Damen und Herren, nach den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für dasParken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen des Beruflichen Schulzentrums XY" (siehe Aushang), wird für Fahrzeuge, die ohne gültige Parkkarte oder sonst widerrechtlich abgestellt sind, eine erhöhte Parkgebühr in Höhe von €20,-- je angefangene 24 Stunden erhoben. Bitte zahlen Sie innerhalb einer Woche das erhöhte Parkentgelt in Höhe von €20,-- unter Verwendung des beiliegenden Überweisungsformulars an das Berufliche Schulzentrum XY. Bei Verwendung eines eigenen Überweisungsträgers oder bei Online-Banking sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum des Verstoßes anzugeben. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt XY erstatten. ....."

Da ich dort noch nie war habe ich diese Schreiben auch erst nach Aufforderung vom zuständigen Landratsamt erhalten. Das Amt haut dann noch 10€ Gebühr drauf...

Du musst keinen Beweis der Unschuld antreten. Die Behörde muss den Beweis erbringen, dass dein Fahrzeug dort gestanden hat.

Ist der Fahrer nicht zu ermitteln haftet der Halter.

Genau... es muss eindeutig bewiesen werden, dass Du falsch geparkt hast ! Wenn Du es nicht warst, kann jemand Dein Auto benutzt haben ? Kennt dich der Hausmeister und will dich evtl. ärgern ? Zahle auf alle Fälle nicht ! Du brauchst nichts zu beweisen, die Schule muss Beweise liefern !