2 Strafzettel und dann abgeschleppt?
Hallo zusammen,
ich habe mein Auto am 11.11. gegen 11 Uhr vor einer Bushaltestelle geparkt. Als ich dieses am 12.11. gegen 12 Uhr wieder abholen wollte, musste ich feststellen, dass mein Auto abgeschleppt wurde, da ich den laufenden Busverkehr offensichtlich behindert habe. (ich bin zwar anderer Meinung, da ich einen ordentlichen Abstand zur Einsteigemöglichkeit gelassen habe und der Bereich weder durch Fahrbahnmarkierungen, noch durch Verkehrsschilder kenntlich gemacht wurde. Desweiteren sehe ich an selbiger Stelle ständig Autos parken, welche nicht abgeschleppt werden...naja, über diese Politessenwillkür hab ich mich schon genug aufgeregt.) Nach einigen Wochen erhielt ich dann 2 Strafzettel. Einen vom 11.11. über 15 €, wegen Parken vor einer Bushaltestelle und einen vom 12.11. über 30€ mit der gleichen Begründung und der Info, dass mein Auto unverzüglich abgeschleppt werden musste. Wieder einige Tage später erhielt ich dann natürlich noch einen Gebührenbescheid über 60 € (60€!! Bearbeitungsgebühren! Gehts noch?!). Das Geilste ist, dass in dem Schreiben stand, dass mein Auto auf Grund der akuten Gefährdung des Verkehrs unverzüglich abgeschleppt werden musste....mmh, is klar, deswegen hab ich auch schon am 11.11. einen Strafzettel bekommen. Mal ganz abgesehen von diesem Widerspruch in sich. Ist das Rechtens, dass ich 2 Strafzettel für dasselbe Vergehen bezahlen muss?
13 Antworten
Da du zu beiden Zeiten nicht vor Ort warst, kennst du auch nicht die Begleitumstände, die erstens zur Zahlkarte und dann am Folgetag zum Abschleppen geführt haben. Bei einer konkreten Gefährdung hätte auch schon am ersten Tag abgeschleppt werden können. Der Aussteller der zweiten Zahlkarte hat wohl die erste Zahlkarte nicht gesehen. Ich bin der Meinung, es liegt hier Tateinheit vor, man hätte durch Ausstellen der zweiten Zahlkarte, die erste entfernen müssen (sofern erkennbar). Allerdings lässt die Rechtsprechung in bestimmten Fällen auch zwei Zahlkarten gleichzeitig für den selben Verstoß zu. Ich kann mich nur den Meinungen der anderen Schreiber anschließen: Du bist trotz abschleppen noch finanziell günstig davongekommen.
Ich glaub wegen der erste war eine mahnung bei der zweiten wirst du abgeschleppt o.O
Dass nichts beschildert war, glaube ich nicht, denn du sprichst von Haltestellen, wo zumindest das Haltestellenschild stand. Und da gelten bestimmte Vorschriften. Ob du glaubst, niemand behindert zu haben, das ist egal, offensichtlich hast du aber jemanden behindert. Und wenn andere schon da standen ohne Knoellchen, dass ist das fuer dich auch egal, denn es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Die Rechnung des Abschleppunternehmens wird nun wohl auch noch auf dich zukommen.
Wo du wahrscheinlich etwas aendern kannst, das sind die beiden Strafzettel. Man kann nicht fuer das gleiche Vergehen zweimal bestraft werden. Wenn das Auto zwischendurch nicht bewegt wurde, dann ist auch nur ein Strafzettel gueltig.
Natürlich.
Du hättest vielleicht am 11.11. wegfahren sollen.
Der Strafzettel kann sich sogar stündlich verteuern.
Da biste aber noch billig davongekommen!
Nee, die Abschleppkosten kommen da noch.