Ist eine Abstandskontrolle direkt hinter einer Geschwindigkeitskontrolle zulässig?
Auf der A1 bei Bremen, in Fahrtrichtung Hamburg, zwischen den Anschlussstellen Hemelingen und Mahndorf, stehen stationäre Blitzer. 100m dahinter werden öfters, von der Brücke herunter Abstandkontrollen per Video gemacht. Ist das überhaupt erlaubt so kurz hinter einer Geschwindigkeitskontrolle eine Abstandskontrolle zu machen? Denn viele Menschen bremsen ja stark, wenn sie einen Blitzer sehen, um ja nicht geblitzt zu werden. Dadurch verringert sich ja dann auch der Abstand zwischen den Fahrzeugen und somit provoziert der Blitzer ein zu dichtes Auffahren. Für mich riecht das stark nach Abzocke. Erst wird ein zu geringer Abstand provoziert und dann wird dieser direkt gemessen und abkassiert! Wie sollte ich mich verhalten wenn ich deswegen Geldbuße bezahlen soll?
6 Antworten
Ja, das ist erlaubt, und es wird auch nur dichtes Auffahren im Sinne von drängeln geahndet. Wenn jemand vor Dir bremst, zählt das nicht.
Nach 100 m sollte sich der Verkehr auch wieder so weit entzerrt haben, grade wenn jeder abbremst. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten gelten ja auch niedrigere Abstände.
Die Polizisten überwachen ja auch die Strecke, die dem voraus geht. Wenn Dir jemand die Spur schneidet und einschert, zählt das auch nicht als Abstandsverstoß.
Abstandskontrollen sind überall erlaubt.
Wenn so ein Blödmann vor dir plötzlich bremst und du nur deswegen zu dicht auf ihn auffährst, erkennt man die Situation hoffentlich auf dem Video.
Andererseits: Wenn du diese Stelle kennst, halte einfach einen mehr als ausreichenden Abstand, dann bist du auf der sicheren Seite.
Für mich riecht das stark nach Abzocke.
Warum wird die Kontrolle von Vorschriften so oft als Abzocke verschrien?
Auch eine Abstandskontrolle unterliegt Regeln.
Wenn ein anderes Fahrzeug in den Sicherheitsabstand einschert, oder ein Vorausfahrender abbremst, kann die Messung nicht verwendet werden.
Ich habe schon verstanden worauf Du hinaus willst.
Wie ich aber schon geschrieben habe,
eine Messung unter solchen Umständen dürfte nicht verwertet werden.
Deshalb kann ich hier keine Provokation einer OWi erkennen.
Hallo,
ich sehe das wie Crack - warum fragen eigentlich immer diejenigen, die was ausgefressen haben, ob die Art und Weise, wie man sie dabei erwischt hat, rechtmäßig oder zulässig ist?
Vor allem ihr Verhalten war doch weder zulässig noch rechtmäßig !?!?
Aber deine Sorge kann ich dahingehend entkräften, dass das so wie von dir beschrieben nicht passieren wird.
Um wegen eines zu geringen Abstands bestraft zu werden, muss man auf einer längeren Strecke den Abstand unterschritten haben. Nur auf 100 Metern reicht dafür nicht aus.
Außerdem gibt es dafür immer einen Videobeweis. Wird aus dem Video ersichtlich, dass man genug Abstand hatte und sich dieser nur durch starkes Abbremsen des Vordermanns auf "zu wenig" verringert hat, dann bekommt man keine Strafe.
Fazit: KEINE ABZOCKE !!!
Viele Grüße
Michael
Ich habe weder etwas "ausgefressen", noch war mein Verhalten nicht zulässig oder rechtmäßig!
Warum unterstellst DU mir einfach, dass ICH etwas falsch gemacht haben soll?
In Deutschland gilt immernoch: Im Zweifel FÜR den Angeklagten!
Fakt ist: Gutachter haben bewiesen, dass in Deutschland 1/3 (!!!) aller Bußgeldverfahren FALSCH sind!
Hier wird MASSIF gepfuscht und ABGEZOCKT !!!
Zum einen hast du das vollkommen falsch verstanden. Ich habe das allgemein gemeint und es war nicht auf dich bezogen.
Und das habe ich auch ganz genauso allgemein geschrieben wie du in deiner Frage.
Zum anderen mag es sein, dass einige Messungen falsch sind, aber ...
- Wie in der Videounterschrift deines Links zu sehen, sind nur 1/5 der Messungen falsch !!!
- Es profitieren doch hauptsächlich die davon, die dennoch erheblich zu schnell waren und nur durch einen kleinen technischen Fehler davonkommen.
Würden sich die Verkehrsteilnehmer an das halten, was erlaubt ist, dann gäbe es überhaupt keine Geschwindigkeitskontrollen und es müsste auch keiner von angeblicher Abzocke sprechen.
An den Kontrollen sind einzig und alleine die Autofahrer selbst schuld.
Wenn es sich um "ECHTE Fehler" bei der Messung handelt, dann sollte natürlich niemand dafür bezahlen müssen.
Nimm einfach die ersten Beispiele des Videos aus deinem Link.
Bei dem mit der 30er Zone lag ein "echter Fehler" vor und er war in Wirklichkeit nur 10 km/h zu schnell. Zu schnell war er aber dennoch.
Der andere ist aber mit fast 100 km/h in die Ortschaft reingeblasen und nur durch einen kleinen Fehler bei der Messung eines anderen davon gekommen.
Er selbst war aber sehr viel zu schnell und kommt dennoch ohne Strafe davon.
Einspruch erheben meistens die, die mit einer sehr viel höheren Geschwindigkeit geblitzt wurden.
Somit kommen dann die "echten Raser" GANZ ohne Strafe davon und die mit kleinen Strafen zahlen halt.
Alle, die bei Geschwindigkeitskontrollen von Abzocke reden, werden dann anders denken, wenn sie oder einer ihrer Lieben von einem solchen zu Schaden gekommen sind.
Wer für (fast) das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit bestraft werden soll - was soll daran bitte Abzocke sein?
Gruß Michael
Die Messanordnung ist zulässig.
Du kannst der von dir angeprangerten "Abzocke" aber dadurch entgehen, indem du dich ganz einfach an die Spielregeln (= StVO) hältst. Es zwingt dich niemand gegen die StVO zu verstoßen.
Ich bemängel nicht die Kontrolle von Vorschriften.
Ich bemängel, dass erst ein unterschreiten des Sicherheitsabstandes durch den stationären Blitzer provoziert wird und direkt dahinter der unterschrittene Abstand gemessen wird. Diese "Ordnungswidrigkeit" kostet inkl. Gebühren und Auslagen €108,50 +1 Punkt in Flensburg. Ich finde das stinkt extrem nach Abzocke! Es gäbe ja auf dem Streckensbschnitt noch genug andere Stellen den Abstand zu messen... aber die sind wohl nicht so gewinnbringend...