Würdet ihr als Vermieter an einen Hartz-4-Empfänger vermieten ?

ja, damit hätte ich kein Problem 61%
nur unter bestimmten Voraussetzungen : 30%
nein, auf keinen Fall 9%

23 Stimmen

23 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde nicht mit allzu vielen Vorurteilen an die Sache ran gehen. Würde mich mit der Person treffen und wenn sie einen ordentlichen Eindruck macht und ich weiß dass sie die Beträge zahlen kann, würde ich an die Person vermieten. :)

nur unter bestimmten Voraussetzungen :

Nur wenn der ALG2 Empfänger keine Mietschulden bei anderen Eigentümer hat und wenn seine Schufaauskunft sauber ist. Und nur mit einer Abtrittserklärung obwohl die nicht viel nutzt weil sie jederzeit widerrufen werden kann.

Außerdem würde ich darauf bestehen, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, das würde ich auch mit in den Mietvertrag aufnehmen.

Sind diese Punkte nicht erfüllt, geht die Wohnung an solvente Mieter.

 

Torrnado 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 17:58

okay, Danke für Dein Statement !

vanillakusss  07.01.2017, 18:01
@Torrnado

Na, aber gerne doch.

Es verlassen sich zu viele auf die angeblich sichere Mietzahlung. Meine ehemalige Mieterin kündigte fristlos, erzählte der Gemeinde Verwaltung, die die Miete direkt an mich überwies, dass ich mit der fristlosen Kündigung einverstanden wäre. Die Gemeinde stoppte die Zahlung an mich und überwies an die andere Gemeinde des neuen Wohnortes.

nur unter bestimmten Voraussetzungen :

Ganz klare Ansage: Nur mit Abtretungserklärung. Das heisst, wenn das Amt die Miete direkt zahlt. 

Bei einem ALG II-Empfänger ist praktisch nichts pfändbar. Kommst du als Vermieter an einen, der das Geld für die Miete für seine persönliche Lebenshaltung ausgibt, siehst du das nie wieder. 

Ansonsten wird die Bonität des Mieters ja auch abgeklopft. Zahlungsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages. 

Jeder Vermieter, der seinem Geld schonmal hinterhergerannt ist, Gerichte bemüht hat und letztlich auf allen Kosten sitzenblieb, wird das verstehen. 

Haldor  25.01.2017, 19:58

Die Abtretungserklärung darf aber nur im Falle des Auszuges des Mieters widerrufen werden; eventuell mit dem Amt vereinbaren, dass der Vermieter benachrichtigt wird, falls der Mieter die Abtretung widerruft, sodass unverzüglich die Kündigung erfolgen kann.

Es ist für den Vermieter gefährlich, an Leute zu vermieten, die kein oder wenig Geld haben. Auf jeden Fall mindestens 2 Mieten als Kaution vorneweg fordern. Wie oft sind schon Wohnungen von zahlungsunwilligen Mietern (sog. Mietnomaden) verwüstet wurden, falls man kündigt (Wohnung unter Wasser setzen u.a.m.)

nur unter bestimmten Voraussetzungen :

Das liesst sich für mich so, wie die Frage, ob ich an Rentner oder Singles vermieten würde.

Mann muss sich die Menschen, die sich für die Wohnung bewerben genau ansehen.

Sind die sauber, ruhig, fügen Sie sich in das Haus ein, oder sind dauernde Partys und Polizeieinsätze zu erwarten.

Danach muss man schauen.

Nicht ob die Person Millionär, Rentner ist Arbeitslos ist.

Meine Meinung.

vanillakusss  07.01.2017, 18:06

Jeder kann sich erst ruhig, höflich und sauber geben wenn es ihm etwas bringt.

PeterLi200  07.01.2017, 20:31
@vanillakusss

Ja das stimmt. Schwarze Schafe gibt es immer.