Würde es strafrechtliche Konsequenzen in Deutschland geben wenn eine Person mit einer Kalaschnikow in der Hand ein Bild auf dem Handy hat aus dem Iran?
Was ich mich immer Frage öfters gibt es Bilder wo Leute posten wo sie mit einer Kalaschnikow oder ähnlichen schießen oder diese in der Hand haben zum Beispiel auf einem Schießplatz. In Ländern wie dem Iran oder Irak ist es üblich das die Leute das es Menschen gibt die so etwas besitzen. Könnte eine Person strafrechtlich belangt werden, wenn sie im Iran so ein Bild postet und nach Deutschland zurück kehrt auch wenn das Bild nur als Geck gelten sollte .
Weil ich habe so eine Dokumentation gesehen wo der Reporter auch ein deutscher so eine Waffe in der Hand hatte bei Dreharbeiten in Afghanistan
13 Antworten
1. Wäre das am Ort der Fotografie strafbar und der Täter ein Deutscher, könnte es strafrechtlich in D geahndet werden (sh. § 7 Abs. 2 StGB).
2. Theoretische Strafbarkeit bedeutet nicht, dass diese Tat auch beweisbar wäre. Es müsste z.B zu 100 % feststehen und bweisbar sein, dass es sich um eine echte Kriegswaffe handelt. Das ist anhand des Fotos nicht zu erwarten.
Fazit: es passiert nix, strafrechtlich gesehen.
Selbst wenn es dort strafbar wäre könnte es keine Strafrechtlichen Konsequenzen in Deutschland haben. Was nicht in Deutschland passiert ist kann für gewöhnlich auch nicht in Deutschland bestrsft werden, was keine Straftat ist kann generell nicht bestraft werden
Warum sollte das ein Problem sein? Wenn es in Iran/Irak nicht strafbar ist und keinerlei Menschenrechte verstößt.
Nein, es ist nur ein Foto und wenn es zu dem Zeitpunkt die Gesetzte des Landes nicht verletzt, passiert da nichts.
Aber es wirft auch kein gutes Licht auf diese Personen. Sollten sie (warum auch immer) negativ auffallen und man findet das Foto, wirkt es sich sicher nicht positiv auf deren weiteren Verlauf aus.
Wer so ein Bild macht, darf sich nicht wundern, wenn er plötzlich unter Beobachtung steht. Gegen das Bild selbst wird wohl nichts gemacht.