Von Studentvisum zu Asyl wechseln?

Abschiebung auf jeden fall 50%
10% 25%
80% 25%

4 Stimmen

5 Antworten

80%

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Wenn man jedoch aufgrund einer gewöhnlichen Straftat, eines sittlichen Vergehens oder eines nicht-politischen Fehlverhaltens in der Heimat verfolgt wird, begründet dies keinen Asylanspruch.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen verschiedene Wertesysteme miteinander kollidieren. In manchen Ländern werden Verhaltensweisen verfolgt, die in Deutschland oder Europa ganz normal wären bzw. keine Sanktionierung nach sich zögen.

Dies kann z.B. auf dem Gebiet der Sexualtugend der Fall sein (Beispiel: Kontakt zwischen unverheirateten Männern und Frauen, Bekleidungsvorschriften). Wenn man dann dafür eintritt, dass solche strengen Regelungen nicht gelten sollten, bzw. sich dafür einsetzt, dass jemand, der dagegen verstößt, nicht so hart bestraft werden soll, dann ist dies durchaus auch eine politische Frage.

Der Fall müsste also näher beleuchtet werden, um hier eine Prognose stellen zu können.

Ham2017 
Beitragsersteller
 01.01.2018, 11:06

Ich habe mit eine geheiratete Frau geschlafen, aber irgendwie bin ich geflohen. Jetzt bin in Deutschland , aber kann nicht mehr im Iran, weil die Strafe ist ausführung (hängend)

.

Habe ich überhaupt ein Chance angenommen von Deutschland werde?

Ich hab auch Studentenvisum!!

Vielen

Wenn du in Deutschland dein Studium abschließt, kannst du hier bleiben. Du musst lediglich innerhalb von 18 Monaten eine Arbeit finden. (§16 (5) AufenthG)

Abschiebung auf jeden fall

Du kannst ohehin nicht zu Asyl "wechseln" - Du kannst nur einen entsprechenden Antrag stellen, der dann geprüft wird (auch auf den Wahrheitsgehalt der Angaben) wird er abeglehnt, liegt kein Aufenthaltstitel mehr vor und die Abschiebung erfiolgt - evtl. lässt man Dich aber nich zu Ende studieren ...

10%

Zunächst einmal die Frage ob das, weswegen du im Iran verfolgt wirst

  • Ist es eine Tat, die auch in Deutschland bestraft würde?
  • Ist es eine Verfolgung, die von Staats wegen initiiert wird, ohne das eine Straftat vorliegt?
  • Ist es eine Verfolgung, die zwar von Privaten durchgeführt, aber vom Staat sanktioniert wird?

Ohne zu wissen, weswegen du verfolgt wirst, kann dir niemand deine Frage nach Asyl beantworten.

Aber selbst bei einem abschlägigen Bescheid durch das BAMF dürfte keine Abschiebung erfolgen. Dein Aufenthaltstitel ist noch gültig.

Abschiebung auf jeden fall

Das Asylrecht ist nicht für deine Familienprobleme da, entsprechend liegt auch kein Asylgrund vor.

Ham2017 
Beitragsersteller
 01.01.2018, 10:36

Aber ich kann nicht weider zurück im iran ,weil sie hängen mich wegen schlaf mit eine geheiratete frau .mein leben ist in gefahr

turnmami  01.01.2018, 10:40
@Ham2017

Das ist dein Problem. Du bist nicht politisch verfolgt. Deine Dummheiten musst du selber ausbaden

tryanswer  01.01.2018, 10:44
@Ham2017

Dafür sind die iranischen Behörden zuständig.

Paguangare  01.01.2018, 10:47
@Ham2017

Aber du kanntest die Gesetzeslage und hast bewusst gegen das Gesetz verstoßen. Man muss sich nun einmal an die geltenden Gesetze halten.

Aber vielleicht bekämst du einen humanitären Schutzstatus, weil der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit höher angesiedelt ist als andere Rechtsnormen.