Ist ein Vertrag ungültig wenn er von einer Minderjährigen Person abgeschlossen wurde?
Hey, ich bin 16 Jahre alt.
Ich hatte im November einen Vertrag übers Internet geschlossen für ein „Vocal-Mixing“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten, mit einer Aufstockung und noch etwas anderem was dazu gehört.
Ich musste keinerlei Dokumente zeigen, nur ein Kästchen ankreuzen worin stand „Ich bestätige das ich 18 Jahre alt bin“.
Ich möchte nun aus diesem Vertrag austreten, jedoch sagen mir die Herren dass das ganze nicht geht, da ich beim Kauf auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ist der Vertrag nicht Ungültig da ich noch Minderjährig bin und meine Eltern nicht zugestimmt haben?
Und könnte ich deswegen Strafrechtlich belangt werden, weil ich das Kästchen angeklickt habe?
8 Antworten
§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
Bis §113 sind noch einige Erklärungen drin. Vielleicht mal durchlesen.
Unter 7 immer unwirksam.
Du willst ja auch kein Widerrufsrecht ausüben sondern der Vertrag wird angefochten da er mit einer Person zustande gekommen ist, welche nur "beschränkt geschäftsfähig" ist.
Das sind zwei verschiedene Dinge.
Wenn das ein Dauerschuldverhältnis ist, kannst du das nur mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abschließen.
Strafrechtlich könntest du höchstens dann belangt werden, wenn man dir nachweisen kann, dass du beim Anklicken den Vorsatz hattest, den Vertrag später platzen zu lassen um die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen.
Der Vertrag ist unwirksam und kann aufgrund der Minderjährigkeit von deinen Eltern widerrufen werden.
Strafrechtlich relevant dürfte das nicht werden. Hier kann bei der Erklärung argumentiert werden, dass Du Dir - aufgrund der Minderjährigkeit - der Konsequenzen des Vertrags (Geldzahlungen) nicht bewusst warst.
Da die Eltern nicht zugestimmt haben, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Hole deine Eltern ins Boot.
Das "Kästchen" ankreuzen ist durchaus ein Problem, für die Fa. Bist du volljährig.
Ein Online-Kurs der angefangen hat, gibt es KEIN Widerruf mehr.