Dürfen Polizisten Zivilisten beleidigen?
Der Titel sagt eigentlich schon alles. Ich frage aus reinem Inetresse, weil es mir gerade so in den Kopf gekommen ist. Wenn man einen Polizisten beleidigt, gilt das ja als Beleidigung, doch ist das Ganze auch umgekehrt strafbar? Also wenn beispielsweise ein Polizist ohne Grund jemanden A-loch nennt?
7 Antworten
Kein eigener Straftatbestand der Beamtenbeleidigung Bearbeiten
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „gewöhnliche“ Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB). [1]
Eine Ausnahme findet sich § 90 StGB. Demnach ist die Verunglimpfung des Bundespräsidenten in besonderer Weise strafbewehrt, in schweren Fällen (Abs. 3) mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Der Bundespräsident hat jedoch nach Abs. 4 das alleinige Recht zur Ermächtigung der Strafverfolgung und somit auch zu deren Unterbindung.
Historisch enthielt das ehemalige preußische Strafrecht für die Beleidigung von Beamten eine besondere Strafvorschrift ( § 102 PrStGB).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Egal wer dich beleidigt, du kannst dagegen vorgehen und egal wen du beleidigt, ob Beamter oder nicht, kann er nach dem gleichen Weg vorgehen. Allerdings sind Polizisten fast nie alleine unterwegs im Dienst. Was immer er zu dir sagt, wenn der Kollege ihn deckt, hast du fast keine Chance es zu beweisen.
Jeder Mensch kann einen anderen wegen Beleidigung anzeigen. Egal ob einer davon Polizist ist. Es gelten dieselben Regeln für alle.
Beamtenbeleidigung ist meines Wissens nach kein eigener Straftatbestand, also ist es wie eine normale Beleidigung. Beleidigungen sind verboten; das gilt auch für Polizisten.
Polizisten haben auch keine extra Rechte.
Sie dürfen genauso jemanden beleidigen, wie ein normal Bürger.
Exakt genau andersherum!
Polizisten haben sehr wohl „extra“ Rechte.
Andere beleidigen dürfen sie deswegen trotzdem genau so NICHT, wie andere auch.
Es gibt keinen straftatbestand der Beamtenbeleidigung. Keine Ahnung wo dieser Mythos herkommt. Es gibt aber Beleidigung.
Ein Polizist darf also nicht einen Anderen Menschen beleidigen.
Du lebst wo?
Österreich
Ah okay, da ich die beiden Begriffe nicht kannte fragte ich. Wieder was gelernt.
Es gibt ne zwangs und ordnungsstrafe