Wozu soll man eine Verzichtserklärung für den Unterhalt unterzeichnen?
Hallo, ich habe meine erste Berufsausbildung abgeschlossen und habe von meinem Vater eine Verzichtserklärung von seinem Anwalt bekommen.
Jedoch verstehe ich nicht ganz, wozu diese gut ist, da er doch so oder so keinen Unterhalt mehr an mich zahlen muss, wenn ich selbstständig verdiene. Da brauch man doch nicht noch eine Verzichtserklärung, oder?
Denn wenn ich beispielsweise arbeitslos werde kann er ja nichts dafür und ich bekomme Arbeitslosengeld. Im Falle eines Studiums muss ich soweit ich weiß, die Kosten selbst tragen.
Wozu muss ich also die Verzichtserklärung für den Unterhalt unterzeichnen?
Es steht drin, dass ich, wenn ich diese unterzeichne auf die Geltendmachung laufender Unterhaltsansprüche verzichte... und für beide Seiten eine Rechtssicherheit geschaffen wird?
4 Antworten
Dein Vater will Dich betrügen.
Du solltest diese auf keinen Fall unterzeichnen, mal abgesehen davon, dass die in Deutschland gar nicht gültig wäre.
Deine Eltern sind bis zum Ende der ersten Ausbildung verpflichtet Kindesunterhalt zu zahlen.
Wenn Du unter 18 bist, wird nicht das ganze Gehalt auf den Unterhalt angerechnet.
Über 18 wird das gesamte Gehalt bis auf 90€ angerechnet.
Dein Bedarf, wenn Du alleine lebst, beträgt 735€ inklusive Kindergeld. Dieser minus 90€ minus dein Nettogehalt ergibt die Summe des Unterhalts, den Deine Eltern zu zahlen haben.
Wenn ein Studium auf der Ausbildung aufbaut, dann besteht immer noch eine Unterhaltspflicht des Vaters.
Auch wenn dieser Verzicht in Deutschland keinerlei Gültigkeit hat, bringt es nur Ärger einen solchen Verzicht zu unterschreiben.
Schick dem unseriösen Anwalt eine Kurznotiz mit diesem Inhalt:
§ 1614
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760
Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt
zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen
Zeitabschnitt befreit.
Danke vielmals für deinen Beitrag. :)
Upps, da habe ich doch glatt den ersten Satz nicht gelesen.
Möglicherweise hatte deine Mutter einen "unbefristeten" Unterhaltstitel - diese enden nicht automatisch mit der Volljährigkeit eines Kindes...
Um tatsächlich keinen Unterhalt mehr leisten zu müssen, hat der Unterhaltspflichtige dann die Möglichkeit, den Titel entsprechend "abändern" zu lassen...
Bei einem "befristeten" Titel könnte er dessen Herausgabe einfordern....
Im Falle eines Studiums muss ich soweit ich weiß, die Kosten selbst tragen.
Würde sich an deine erste Ausbildung ein Studium anschließen, das direkt auf die Ausbildung aufbaut, könntest du ggf. auch noch eine weiteren Unterhaltsanspruch an die Eltern geltend machen...
wenn du deine erstausbildung beendet hast, dann sende deinem vater den titel zurück. der unterhalt ist zuende.
Das würde ich nicht unterschreiben. Geh zur Rechtsberatung und lass dich beraten. Wie alt bist du denn? Solltest du noch nicht Volljährig sein informiere dich beim Jugendamt.
http://verzichtserklärung.com/verzichtserklaerung-im-familienrecht/
Die Fragende hat doch ihre Ausbildung beendet