? vielleicht Kind mit einer verheirateten Frau?
Ein Freund von mir hatte eine Affäre mit einer verheirateten Frau. Sie ist kurze Zeit später schwanger geworden, weiß aber nicht ob es von ihm oder von ihrem Mann ist ( der weiß nichts davon).
Meine Frage jetzt wie verhält es sich mit der Vaterschaft und mit dem Unterhalt wenn es wirklich sein Kind sein sollte?
6 Antworten
Wenn das Kind in einer Ehe geboren wurde, ist nach dem Gesetz der Ehemann erst einmal der Vater. Es sei denn, die Mutter gibt andere Daten beim Standesamt an. Die Vaterschaft müsste dann im Streitfall per Test nachgewiesen werden, wenn der genannte Vater die Vaterschaft nicht anerkennen möchte. Der ermittelte Vater ist dann unterhaltspflichtig etc.
Wenn man jetzt garstig sein wollte: Solange der Ehemann nichts ahnt, muss er finanziell als Vater für das Kuckuckskind aufkommen...
Wenn man jetzt garstig sein wollte: Solange der Ehemann nichts ahnt, muss er finanziell als Vater für das Kuckuckskind aufkommen...
Dieses kann sich der "Nichtvater" aber später in einer Schadenersatzklage von leibleichen Vater zurückholen.
erstmal müsste der kuckkucksvater per vaterschaftsanfechtung vor gericht gehen u. dort würde dann nach prüfung aller obliegenheiten geprüft werden ob ein test überhaupt angebracht ist. auch der bio-vater kann die vaterschaft gerichtlich feststellen lassen, setzt aber auch erstmal voraus das die vaterschaft des ehemanns erlischt, bevor der freund u. biopapa vaterschaft anerkennen kann.
Wenn es raus kommt, und das wird es irgendwann, kann der gehörnte Ehemann gegenüber Deinem Freund(oder gegenüber Dir, ich nehme an, Du fragst für Dich selbst)Erstattung des Unterhaltes geltend machen. Für den ganzen Zeitraum, den er, als vermeintlicher Vater, für das Kind aufgekommen ist. Gerichtlich kann eine Vaterschaftsfeststellung durchgesetzt werden. Sollte sie wirklich lebenslang schweigen, passiert nichts davon.
Nein ich steh da eher auf Männer ...
Zunächst mal gilt das Kind als ehelich, d. h. der Ehemann ist gestzlich der Vater, auch wenn es nicht von ihm ist. Wenn der Ehemann aber die Vaterschaft anfechtet und rauskommt, dass der Geliebte der Vater ist, dann zahlt natürlich er.
Mal schauen, zu wem das Kind Papa sagt. Wenns er war, dann wird er löhnen müssen - ausser sie sagt nichts und ihr Mann weiss nichts.....
Ja, ja ein Freund von nem Freund von nem Freund ;o)