Wollen Vermieter ein Führungszeugnis sehen?
6 Antworten
Sehen wollen sie vieles, haben aber meist keinen Rechtsanspruch darauf. Dann wird das aber nichts mit der Wohnung. Ein Führungszeugnis geht schon sehr weit und ist aus meiner Sicht auch recht unüblich.
Wenn ich solche Fragen lese, überfällt mich ein kalter Schauer ... nicht weil ich an der Frage etwas auszusetzen hätte, sondern weil derartige Fragen mittlerweile BERECHTIGT sind ...
VERTRÄGE sind eigentlich gegenseitige Willenserklärungen zwischen zwei oder mehr (Vertrags)Partnern, die FREIWILLIG abgegeben werden.
Auch Mietverträge! Da erklärt der Vermieter: "ich will dem Mieter die Wohnung etc. überlassen und dafür monatlich Geld einstreichen", und der Mieter: "ich will den vereinbarten Mietzins zahlen".
Im Lauf der Zeit sind daraus im Mietrecht (und in anderen Bereichen wie Energieversorgung, Telekommunikation usw.) aber ABHÄNGIGKEITSVERHÄLTNISSE entstanden. Nix ist mehr mit "gleichberechtigt" (DEN Vermieter will ich sehen, der seinem Mieter eine Verdienstbescheinigung zeigt - oder gar ein Führungszeugnis).
Natürlich darf eigentlich kein Vermieter über die im BGB genannten Bedingungen hinaus seinen Mieter zum Hampelmann machen ... aber was nutzt das einem Mietinteressenten? Glaubt hier einer, der bekommt die Wohnung, wenn er statt der verlangten Verdienstbescheinigung oder - ganz dreist - des Führungszeugnisses ... seinen Mittelfinger zeigt?
Man muss sich mal klarmachen WOVON wir hier überhaupt schreiben ... Vermieter leben davon, dass Mieter ihre Regio glutaea bei Wind und Wetter aus dem Bett heben und für das vetraglich vereinbarte Geld ARBEITEN gehen!
Sorry, dass ich mich hier so echauffiere - bin vom Fach, das mag eine Entschuldigung sein ... ich rate jedenfalls schon seit geraumer Zeit meinen Klienten nur noch zum Kauf (und zwar den Kauf eines ALLEINSTEHENDEN Objekts - vergesst WEGs etc., da ist man genauso verratzt wie als Mieter ...). Klar, in Großstädten ist das schwierig, aber auch da wird man fündig ...
Albern, dass man bei GF das Wort A ... nicht benutzen darf ... komme mir vor wie in den verkorksten 50er-Jahren, als man bestimmte Begriffe nicht gebrauchen durfte, weil die Leute so verklemmt waren ... dabei ist der Begriff hier überhaupt nicht sexuell gemeint (und wenn, sind die Macher von GF so verklemmt, dass sie nicht offen über Sexualität reden können - dann würde ich dringend eine Therapie anraten ...). Das "A"-Wort ist jedenfalls laut Duden gerade mal "derb" (was schon schlimm genug ist, handelt es sich doch schlicht um das deutsche Wort für "Gesäß" - dürfen wir jetzt auch nicht mehr "Haus" sagen und schreiben ... müssen wir künftig "Gebäude" ... ? ...) und keinesfalls vulgär!
Nein, normalerweise nicht. Das ist in der Regel ja auch nicht relevant. Vermieter interessiert hauptsächlich, dass sie ihr Geld bekommen.
Das ist eher unüblich, aber nicht unmöglich.
Zum Beispiel wenn die Wohnung in München-Pullach ist;-)
Das ist sehr unüblich.