Wohnungszu- / -absage?
Hi,
ich befinde mich momentan in folgender Situation. Wir sind für unsere WG auf Wohnunungssuche, die einige Zeit erfolglos blieb. Nun habe ich gestern eine super Wohnung besichtigt, wo ich die Chancen sehr gut einschätze, dass wir dort einziehen können (aber natürlich keine 100%). Vor knapp 3 Wochen habe ich bereits eine andere Wohnung besichtigt, die sehr solide ist, ich aber dennoch Wohnung 1 bevorzuge. Der Vermieter hat dort lange warten lassen, uns noch gesagt, dass wir nicht Erstwahl sind und sich dann dazu entschlossen, uns gestern doch noch bescheid zu geben, dass wir die Wohnung haben können.
Nun würde ich aber gerne auf das Ergebnis der anderen Wohnung warten, der Vermieter der zweiten Wohnung macht aber Druck und will scheinbar sofort Zu- oder Absage. Was passiert, wenn ich jetzt per SMS zusage? Ist die Zusage verbindlich? Kann ich hinteher trotzdem absagen? Würde einerseits gerne die erste Wohnung haben, andererseits, falls das nicht klappen sollte, wäre das momentan unser einziger Plan B.
Tipps? :/
2 Antworten
Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die Wohnung haben will, sage ich nicht zu. Das ist einfach schon eine moralische Angelegenheit.
Rechtlich gesehen, passiert gar nichts, wenn Du erst zusagst und dann wieder absagst, sofern kein entsprechender Vorvertrag vereinbart wurde.
Ein Schadenersatzanspruch würde hier erst entstehen, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist.
Was hindert dich daran, beim bevorzugten Vermieter nachzufragen und dein Zeitproblem zu schildern?
Was ist denn moralisch daran verwerflich, dass ich lieber die bessere Option bevorzuge? Schließlich wollte er ja auch zuerst die "besseren" Mieter annehmen.
Daran hindern tut mich der Fakt, dass er eventuell einfach die Wohnung an die nächsten Interessenten weitergibt, wenn ich sage, dass wir noch auf die Antwort einer anderen Wohnung warten.
In den anderen Rechtsforen steht, dass eine Zusage per SMS durchaus verbindlich sein kann, wenn Gegebenheiten wie Preis, Einzugsdaten etc. besprochen wurden.
In der Besichtigung wurde der Preis erwähnt, ob man über das Einzugsdatum gesprochen hat, weiß ich nicht mehr 100%ig.. fragt sich nur, ob nur der SMS Verlauf relevant ist?
Für einen unbefristeten Mietvertrag besteht keine Formvorschrift.
Ein Mietvertrag kommt zustande wenn der Vertragsabschluß mündlich, auf elektronischem Wege, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgt, indem sich Mieter und Vermieter über die wesentlichen Vertragsbestandteile, also über Mietgegenstand und Höhe des Mietzinses, einigen.
Der schriftliche Mietvertrag hat nur deklaratorischen (rechtsbezeugenden) Charakter.
Wenn Du eine SMS mit der Zusage schickst, dann hast Du das Angebot des Vermieters verbindlich angenommen - damit wäre der Vertrag zustande gekommen.
Dieser könnte aber wieder, unter Beachtung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist, gekündigt werden. Die Kündigung kann auch schon vor Mietbeginn ausgesprochen werden, wenn das nicht ausgeschlossen wurde.