Wohnungszu- / -absage?

2 Antworten

Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die Wohnung haben will, sage ich nicht zu. Das ist einfach schon eine moralische Angelegenheit.

Rechtlich gesehen, passiert gar nichts, wenn Du erst zusagst und dann wieder absagst, sofern kein entsprechender Vorvertrag vereinbart wurde.

Ein Schadenersatzanspruch würde hier erst entstehen, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist.

Was hindert dich daran, beim bevorzugten Vermieter nachzufragen und dein Zeitproblem zu schildern?

Quellbrunn44 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 15:05

Was ist denn moralisch daran verwerflich, dass ich lieber die bessere Option bevorzuge? Schließlich wollte er ja auch zuerst die "besseren" Mieter annehmen.

Daran hindern tut mich der Fakt, dass er eventuell einfach die Wohnung an die nächsten Interessenten weitergibt, wenn ich sage, dass wir noch auf die Antwort einer anderen Wohnung warten.

In den anderen Rechtsforen steht, dass eine Zusage per SMS durchaus verbindlich sein kann, wenn Gegebenheiten wie Preis, Einzugsdaten etc. besprochen wurden.

In der Besichtigung wurde der Preis erwähnt, ob man über das Einzugsdatum gesprochen hat, weiß ich nicht mehr 100%ig.. fragt sich nur, ob nur der SMS Verlauf relevant ist?

Für einen unbefristeten Mietvertrag besteht keine Formvorschrift.

Ein Mietvertrag kommt zustande wenn der Vertragsabschluß mündlich, auf elektronischem Wege, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgt, indem sich Mieter und Vermieter über die wesentlichen Vertragsbestandteile, also über Mietgegenstand und Höhe des Mietzinses, einigen.

Der schriftliche Mietvertrag hat nur deklaratorischen (rechtsbezeugenden) Charakter.

Wenn Du eine SMS mit der Zusage schickst, dann hast Du das Angebot des Vermieters verbindlich angenommen - damit wäre der Vertrag zustande gekommen.

Dieser könnte aber wieder, unter Beachtung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist, gekündigt werden. Die Kündigung kann auch schon vor Mietbeginn ausgesprochen werden, wenn das nicht ausgeschlossen wurde.