ist eine mündliche Zusage verbindlich?
Ich habe mich nach einem besseren Arbeitsplatz umgesehen und auch einen gefunden, nun will mein momentaner Arbeitgeber mit mir verhandeln, wenn er mir ein besseres angebot macht kann ich bei der anderen firma trotz mündlicher zusage (habe noch nicht unterschrieben) absagen?
3 Antworten
es ist wie die anderen sagen..rechtlich gesehen kam ein Vertrag zustande,aber der AG kann es nicht nachweisen.Daher könntest du absagen.Auch wenn er einen Zeugen hätte..was würde das nützen?Normalerweise hast du 6 Monate Probezeit,in der du auch kündigen könntest.Das wäre für den AG sinnlos,darauf zu bestehen,dass du da arbeitest.
In Deutschland sieht das Privatrecht vor, dass Verträge dann wirksam werden, wenn die Vertragsparteien inhaltlich übereinstimmende und aufeinander bezogene Willenserklärungen äußern. Macht der Arbeitgeber also ein Angebot, das der Arbeitnehmer annimmt, gehen sie ein Arbeitsverhältnis ein. Es kommt also ein Arbeitsvertrag zustande.
Als mündliche Zusagen zu einem Angebot gelten Antworten wie „Ja“, „Akzeptiert“ oder „einverstanden“. Demnach gilt: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend vonnöten. Die Vertragsparteien können sich auch mündlich und formlos einigen.
Da im Falle einer mündlichen Absprache der Nachweis über die Vertragsinhalte fehlt, haben Sie Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu erhalten. So ist es im Nachweisgesetz (NachwG) niedergeschrieben.
Theoretisch gesehen ist eine mündliche Willenserklärung genau so verbindlich wie eine schriftliche. Aber mündlich lässt sich das alles schwer nachweisen, wohingegen ein schriftlicher Vertrag eine Vereinbarung belegen kann. Um deine Frage zu beantworten, ja, eine mündliche Zusage ist verbindlich, aber schwer nachzuweisen, was bedeutet, dass du diese Vereinbarung nicht erfüllen musst. Er könnte gegen dich nicht vorgehen.
Ja.
... es sei denn, er hätte einen Zeugen!