Zusage zur Wohnung zurückziehen, wenn man zwischen 2 Wohnung schwankt und noch auf Bestätigung wartet?
Folgender Fall: Ich war bei einer Wohnungsbesichtigung für Wohnung A, die mir gefallen hat und habe dem Vermieter einen Tag später mitgeteilt, dass ich die Wohnung gerne hätte, und warte aktuell auf seine Entscheidung, ob er mich oder einen der anderen Bewerber für die Wohnung nimmt. Jetzt hatte ich aber danach eine weitere Wohnungsbesichtung für Wohnung B, und die Wohnung hatte mir auch gefallen. Ist es ok, wenn ich da auch vorerst zusage (bei der zweiten Wohnung müsste ich danach ja auch auf die Entscheidung des Vermieters warten) und dann, falls ich beide Wohnungen bekommen könnte, bei eines der Wohnungen absage? Oder müsste ich auf die Absage von Wohnung A warten, bis ich für Zusage für Wohnung B geben kann (um dann auf eine Absage oder Zusage von Wohnung B zu warten)?
3 Antworten
Das Du zusagst Wohnung A oder B oder A und B zu wollen heißt noch lange nicht das Du eine Wohnungen auch bekommst.
So lange Du keinen, von dir und dem Vermieter unterschriebenen, Mietvertrag in der Hand hast solltest nix absagen.
Ein erfahrener Vermieter rechnet immer damit das ein Interessent kurz vor Vertragsunterzeichnung noch "abspringt".
Und ein erfahrener Vermieter wird auf Grund einer mündlichen Zusage nicht die weitere Such nach neuen Mietern einstellen.
Ein erfahrener Vermieter rechnet immer damit das ein Interessent kurz vor Vertragsunterzeichnung noch "abspringt".
Deswegen hat unsere bisheriger Verwalter immer einen Mietvorvertrag gemacht.
So wie ich Dich verstanden habe, hast Du bisher nur Dein Interesse an der Wohnung bekundet und das kannst Du auch bei mehreren Wohnungen machen. Solange noch nichts explizit abgesprochen oder unterschrieben wurde, ist das okay, falls Dir wirklich beide Wohnungen gleichermaßen gut gefallen.
ICH würde bei beiden zusagen und ggf eine wieder absagen.
Nein, das ist in Ordnung, denn auch die Vermieter wissen, dass ein Mietvertrag erst dann was wert ist, wenn die Unterschrift von beiden drunter ist. Außerdem sind Vermieter so einiges gewohnt.
Würde mir jemand mündlich zusagen, dass er eine Wohnung nimmt, die er besichtigt hat, würde ich, falls anstehend, dennoch weitere Besichtigungstermine mit Interessenten machen. Fairerweise würde ich aber jedem Interessenten mitteilen, dass es bereits heisse Kandidaten gibt. Zudem kann es auch sein, dass unter den Bewerbern jemand ist, der mir noch besser taugt. Dann würde ich mir auch als Vermieter gerne das Recht heraus nehmen und den Mietinteressenten, die bereits zugesagt haben, wieder eine Absage zu erteilen.
@Wippich
Die Sache ist ja eigentlich die: Auch wenn ich zusage, kann ich vom Vermieter ja immer noch eine Absage bekommen, da er sich erstmal zwischen allen Kandidaten entscheiden muss. Wäre es umgekehrt dann nicht genauso 'gerecht', dass wenn der Vermieter mir zusagt, ich immer noch absagen kann, da ich mich zwischen den Angeboten noch entscheiden muss? Ich meine, der Vermieter bekommt so oder so seinen Mieter (die Wohnungen sind in einer Großstadt), aber ich bekomme (gerade in der Großstadt) nicht so leicht eine Wohnung.
Vollkommen richtig!
Das währe unfähr.