Wohnungsummeldung zu spät, Wohnungsgeberbescheinigung?
Ich habe die Frist von 2 Wochen versäumt, ich bin im Oktober eingezogen und seit November ist die Regel in Kraft getreten, dass man zu jeder Ummeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung mitbringen muss. Hier der Link zum Formular falls jemand nicht genau weiß was es damit auf sich hat:
http://www.merseburg.de/media/dokumente/formulare/wohnungsgeberbestaetigung__-__formular.pdf
Nun weiß ich gar nicht, ob der Vermieter mir jetzt noch so eine Wohnungsgeberbescheinigung unterschreiben wird oder überhaupt kann, da ich ja viel zu spät dran bin. Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus? Irgendwie bin ich da in eine graue Zone gelandet, habe ich das Gefühl, oder ich habe schlichtweg die Regelung nicht verstanden.
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Liebe Grüße,
5 Antworten
Und ja, er kann und muss. Als Einzugsdatum wird er dann in der Regel den Mietvertragsbeginn eintragen. Ein Nachteil entsteht dem Vermieter durch die späte Bescheinigung nicht, da er ja zu dem Zeitpunkt des Einzugs noch nicht gesetzlich zur Ausstellung ebendieser verpflichtet war. Für Einzüge nach dem 01.11.15 hat der Vermieter / Wohnungsgeber die Pflicht, das Formular innerhalb von zwei Wochen nach Einzug dem Mieter zukommen zu lassen. Um bei Versäumnissen auf beiden Seiten Probleme zu vermeiden, kann das Einzugsdatum theoretisch auch angepasst werden, um die Fristen formal einhalten zu können (denn Beginn Mietvertrag ist nicht gleich Einzugsdatum!).
Ich habe kurz bevor ich die Frage gestellt habe beim Einwohnermeldeamt angerufen und die Frau informierte mich darüber, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung brauche und das die Frist zum Ummelden 2 Wochen beträgt.
Damals beim Einzug war diese Regelung ja noch garnicht aktuell, sprich es gab sie nicht. Ich weiß auch leider nicht ob mir der Vermieter überhaupt diese Bescheinigung ausstellen kann, da es ordnungswidrig seitens des Vermieters ist, diesen "zu spät" auszustellen. Was ja streng genommen wiederum nicht der Fall ist weil diese Regelung noch nicht gegolten hat.
Und das ist es was mich verwirrt, die Rechtslage in dem Fall. Wie wird das ablaufen? Ich möchte auch ungern dort nochmal anrufen, vielleicht kommt man ja drumherum das Datum angeben zu müssen..
Die Frist habe ich mittlerweile um fast 2 Monate verpasst (inkl. der 2 Wochen Frist)
Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes dürfen das Einzugsdatum, wie es auf der Wohnungsgeberbescheinigung vom Geber/Vermieter (tragen in der Regel das Datum aus dem Mietvertrag ein) eingetragen ist und das vom Mieter/Meldepflichtigen bei der Anmeldung genannte (tatsächliche Einzugsdatum) voneinander abweichen. Für die Meldebehörde (hier war es Köln) zählt das vom Mieter bei der Anmeldung genannte. Trotz mehrmonatiger Differenz war dies kein Problem.
Also falls du mit "Ummelden" das Ummelden beim Amt meinst, das ist mittlerweile 3 Monate die Frist und nicht mehr 2 Wochen, jedenfalls in Hamburg.
Ich hab das grad gehabt, wollte mich anmelden (mit dieser Bescheinigung) hatte keinen temrin und wurde auf Januar verlegt......auf die Frage, wie es mit der Anmeldefrist ist, meinte sie, man hat 3 Monate ab Mietbeginn Zeit.
Also ruf mal da an und frag nach, ob DU überhaupt so eine Bescheingung brauchst, weil gilt ja eigentlich erst ab 1.11.15.
Aber dein vermieter wird dir sicher so eine bescheingung ausstellen, ist ja keinHexenwerk.
Lass das schreiben vom Vermieter ausfüllen und geh zum Einwohnermeldeamt. (Diese Woche noch) Vielleicht lassen Sie es jetzt noch durchrutschen. Wissen sicher viele nicht.