Was muss man als Vermieter vom Mieter melden?
Hallo,
was muss man als Vermieter an Informationen über den Mieter melden?
Muss man seine Namen und Einzugs-auszugdaten angeben? An die Stadtwerke oder Einwohnermeldeamt?
Das Einwohnermeldeamt überreicht dem Mieter ja ein Formular, das vom Vermieter ausgefüllt werden muss, eine Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung. Aber muss der Vermieter noch irgendwelche persönliche daten des mieters an Behörde, Energieversorger, Finanzamt,Steuererklärung melden?
4 Antworten
was muss man als Vermieter an Informationen über den Vermieter melden?
Das weiß nur der Vermieter...
Der Vermieter muss behördlich überhaupt nichts melden, er ist lediglich verpflichtet, dem Mieter das für dessen Anmeldung notwendige Wohnungsgeberformular auszufüllen und zu unterschreiben. Alles Weitere ist Sache des/der MieterIn. Auch die Zählerstände hat der Mieter selbstständig an den Versorger seiner Wahl zu melden, dazu ist ihm auf Nachfrage Zugang zu den Zählereinrichtungen zu gewähren.
Das FA des Vermieters kann jedoch auf ggfs. Einsicht in den MV verlangen - im Rahmen der EStE des Vermieters.
ah okay. aber wenn die einsicht hätten und meinen namen hätten, alles rein hypotetisch, zeigten die kein interesse an meinem namen und meiner person , oder? die prüfen nicht, ob ich da wirklich wohne oder ob ich da gemeldet bin?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist das Wichtigste.
Sachen wie Energieversorger, Gasversorger, Finanzamt, Steuererklärung, etc. hat der Mieter zu erledigen. Der Vermieter muss dem Mieter allerdings die Zählerstände vom Wasser, Strom und Gas zukommen lassen, damit der Mieter Strom und Gas beantragen kann. Wasserverbrauch wird i.d.R. vertragsintern abgewickelt (zumindest ist es in meiner Genossenschaft so).
die Wohnungsgeberbestätigung braucht der Mieter zur Vorlage beim Amt.
So ist es.
Für Dich als Vermieter gibt, dass Du eine ausgefüllte unterschriebene Wohnungsgebergescheinigung herzugeben hast .
Alles weiter sind seitens des Mieters zu erledigende Dinge.
"was muss man als Vermieter an Informationen über den Vermieter melden?"
.. hä?
upps, habe den fehler jetzt erst gesehen^^ aber in der überschrift ist es ja r ichtig
'' Einsicht in den MV verlangen - im Rahmen der EStE des Vermieters.'' Können Sie mir den Satz nochmal erklären^^. Was ist MV und was ist EStE?