Mit welchem Datum melde ich GEZ an, ab Datum des Einzugs oder Beginn des Mietvertrages?
Was wäre, wenn die Wohnung noch 2-3 Monate leer steht, da erst dann der Umzug stattfindet?
7 Antworten
Entscheidend ist das Einzugsdatum sowohl für die An- bzw. Ummeldung als auch für die "GEZ".
Weder das Einwohnermeldeamt noch die "GEZ" interessieren sich für den Mietvertrag.
doch wenn es eine differenz zwischen einwohnermeldeamt und mietvertrag gibt und der teilnehmer meldet diese, dann ist da natürlich interesse das richtig zu stellen.
ab beginn des mietvertrages. in den zwangsanmeldungen ist es ähnlich. sie werden zwangsangemeldet mit datum des einwohnermeldamtes und wenn sie kopie des mietvertrages schicken, werden die anmeldedaten korrigiert.
Mit beginn des Einzuges. Ab dem Zeitpunkt wo du einziehst, beginnst du ja erst an Fernsehen zu gucken. Warum solltest du schon vorher GEZ zahlen, wenn du noch garnicht die Möglichkeit hast Fernsehen zu gucken? MfG
irrelevant
Ab dem Tag der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Dann meldest Du Dich an,mit Datum des Einzug.