Tapezierarbeiten mit Rauhfaser, Acrylfugen wurden gesondert abgerechnet
Wir haben einen großen Anteil unseres Hauses mit Raufasertapete tapezieren lassen.
Der Maler machte eine Vor-Ort-Begehung und nannte einen Preisnach m². Wir haben das Material gestellt.
Nun ist die Rechnung gekommen, m² Preis plus Mehrwertsteuer. Ist es nicht so, dass der vereinbarte Preis incl. Mehrwertsteuer zu nennen ist?
Außerdem wurden großzügig Acrylfugen gezogen und abgerechnet, da die Tapeten nicht zugeschnitten, sondern gerissen wurden, was viele unsaubere Ränder und Übergänge verursache, die mit Acryl unsichtbar gemacht wurden. Ist das so üblich oder wären die Acrylarbeiten bei sauberer Arbeit nicht notwendig gewesen?
Z.B. wurde um die Lichtschalter gerissen und in allen Raumecken. Auch viele Stöße, die sich wieder abgelöst haben, wurden mit Acryl geflickt. Letzteres sieht man beim Überstreichen ganz deutlich, weil hier die Farbe nicht deckt.
Ist das Verfugen von Türrahmen mit Acryl eine Sonderleistung?
11 Antworten
Rauphaser wird immmer gerissen !, wen man sie Schneidet sieht es unsauberer aus. Der Maler hat unsauber gearbeitet, wen man eine ordentliche Farbe nimmt und 2x Streicht, die Tapete ordentlich bis in die Ecken reißst. Dann braucht man auch kein Acryl!
Nur wen man sehr Fummelige Ecken hat, ist es einfacher diese mit Acryl auszuspritzen.
Ps. bin selber Maler, und habe immer einen auf die Finger bekommen wen ich beim Tapezieren Acryl benutz habe.
Rauphaser immer 2x Streichen, sonst füllt die Farbe auch nicht die Näte aus. Die meisten leien, benutzen beim Streichen zu wenig Farbe oder die Falschen Rollen (Flor). Als Tip wen die Rolle anfängt gereusche zu machen, sofort wieder in die Farbe tauchen, ist so ein Knistern...
Es gibt mit Sicherheit eine Innung des Malerhandwerks in eurem Kreis. Melde dich dort und bitte um Begutachtung. Dort erhältst du auch Auskunft darüber, ob die Arbeiten fachmännisch ausgeführt wurden.
Nach fachgerechter Tapeziererarbeit hört sich das, was du da beschreibst allerdings nicht an.
Ich lese immer "verfugen", da ist also Wand nicht von Tapete bedecktworden und mir wasserunlöslicher Acrylfarbe überstrichen worden. Meiner Ansicht nach ist das ein "Kunstfehler". Das auch noch in Rechnung zu stellen empfinde ich als frech.
Vielen Dank für den Tipp mit der Innung.
Die Acrylfarbe nannte sich Maleracryl.
Ob das mit dem Verfugen richtig ausgedrückt, weiß ich leider nicht. Es wurde immer davon gesprochen.
An Stellen, die nicht ordentlich klebten, hat der Maler Acryl drunter geschmiert.
Drunter?? Mit Acryl festgeklebt?? Nach dem Abbinden wird das wasserfest, das löst sich dann nie wieder. Da musst du den Putz zerstören, damit du die Tapete abkriegst. Ich bleibe bei meiner Einschätzung: Pfusch!
Wenn der Handwerker so unfachmännisch arbeitet, daß er seine Arbeit kaschieren muß, kann er doch die Ausbesserungsarbeiten nicht einfach in Rechnung stellen.
Ich würde ihn auffordern, die unfachmännische Arbeit auf seine Kosten noch mal auszuführen (mit Rauhfaser, die er besorgen muß... Warum habt Ihr diese Arbeit überhaupt abgenommen? - Ihr könntet sogar wegen unfachmännischer Arbeit noch was einbehalten.
Wendet Euch an die Handwerkskammer und beschwert Euch über diesen Handwerker.
Normalerweise muß der Handwerker in seinem Angebot zumindest dazuschreiben, ob es incl. oder excl. MWSt ist. Für Dich als Endverbraucher ist es sonst incl.
Wir haben ein mündliches Angebot bekommen.
Ein Baumarkt hat die Firma empfohlen. Dort haben wir auch das Material gekauft. Wir dachten, dass dies günstiger sei.
Allerdings wurde mit den Tapeten sehr großzügig umgegangen, auch mit dem Leim, wie sich später herausstellte. Wir hatten viele, viele Reste und Abfälle.
Noch einmal würde ich das nicht machen.
Auf jeden Fall ist die Arbeit unfachmännisch ausgeführt. Und schon deshalb sollst Du keinesfalls die gesamte Rechnung bezahlen.
Und auch ohne schriftliches Angebot kann er Dir Ausbesserungsarbeiten an seiner eigenen Arbeit auf keinen Fall in Rechnung stellen.
Daß die Handwerker nicht gerne mit gestelltem Material arbeiten, ist eigentlich von vornherein klar. Am Material verdienen sie ja normalerweise auch. Aber ein Entschuldigung darf das auf keinen Fall sein.
Es war sogar erwünscht, dass wir das Material besorgen bzw. der Firma egal, weil sie sowieso das selbe hätte.
Nettopreis + MwSt ist üblich. Daher immer vorher explizit vereinbaren, ob der m²-Preis Netto oder Brutto ist.
Wenn das Verfugen nicht im Auftrag vereinbart war, solltest du diese Position von der Rechnung abziehen. Für die Mängel würde ich auch noch mal ca. 5 % abziehen oder auf Nachbesserung bestehen.
Wenn Ihr Privatleute seid und auch als solche auftretet, dann muß er Euch zwingend den Bruttopreis nennen. Seid Ihr auch Geschäftsleute, wird stillschweigend davon ausgegangen, daß es sich um Nettopreise handelt.
Reißen mußte ich beim Tapezieren noch nie - und ich bin auch Laie. Allerdings sind mir schon oft Tapeten gerissen, wo die gemauerte Wand auf die Leichtbauwand trifft. Angeblich soll das immer so sein - keine Ahnung.
Ich würde die Rechnung nicht bezahlen und die Sache nochmal mit dem Chef durchsprechen.
Wir sind Privatleute.
Heute Abend kommt der Chef. Zu diesem Termin wollte ich gut informiert sein.
Achso, noch etwas: Häufig wissen Chefs gar nicht, wie ihre Leute arbeiten. Erfahrungsgemäß wird auch mehr gepfuscht, wenn der Chef nicht mit auf dem Bau ist. Sprecht also erstmal in aller Ruhe darüber - vielleicht ist er genauso entsetzt wie Ihr!
Wir sind Privatleute.
Heute Abend kommt der Chef. Zu diesem Termin wollte ich gut informiert sein.
Ich habe aus Zeitgründen tapezieren lassen, weil ich es nicht geschafft hätte. Gestrichen habe ich selber, mit ordentlicher Malerfarbe aus einem Malerversand. An den Tapetenstößen habe ich nachgestrichen und trotzdem hat es nicht gedeckt.
Vielen Dank fürs PS.