Wohnungsübergabe, wer muss den Termin machen?
Hallo
**"Sehr geehrter HerrXXXXXXX,
bisher hat sich bei uns niemand gemeldet. Solange die Wohnung nicht zurück gegeben wurde ist auch weiter die Miete fällig."**
Dies ist die E-Mail die ich bekommen habe.
Vor kurzem haben wir eine WG aufgelöst und mein ehemaliger Mitbewohner hat sich bereit erklärt einen Termin für die Wohnungsübergabe zu machen. Heute wurde ich stutzig und habe, da nichts passiert ist bei der Vermietung nachgefragt, und habe die oben nachzulesene Antwort bekommen.
Kann der Vermieter eine weitere Miete fordern ohne selbst vorher in Kontakt mit mir oder meinem ex Mitbewohner getreten zu sein. Auch wenn mein Mitbewohner sich anscheinend nicht gekümmert hat, der Vermietung schien es auch ziemlich egal zu sein.
Und wer ist verantwortlich für einen Übergabetermin?
Vielen Dank im vorraus
5 Antworten
Wenn die Wohnung von allen WG-Mitgliedern zu einem festen Termin gekündigt wurde, sollten doch auch alle an einer Wohnungsübergabe bis zum Kündigungstermin Interesse haben und die Gemeinschaft sollte auch einen Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren. Solange keine Übergabe erfolgt ist, läuft eine anteilige Miete weiter...
Exakt so ist es...
Die Übergabe ist gem. § 293 BGB eine Bringschuld des Mieters, solange dieser keinen Termin vorgibt, kann der Vermieter gem. § 546a BGB weiterhin Miete verlangen...
Die Übergabe liegt in beidseitigem Interesse. Tatsache ist auch, dass der Mieter das Mietobjekt zurück übergeben muss. Mieter ist dabei jeder, der den Mietvertrag mit unterzeichnet hat. Wird die Mietsache dem Vermieter nicht übergeben, so ist dieser berechtigt, weitere Mietzahlungen zu verlangen, da er ja keinen Zugriff auf die Wohnung hat! Wurde der Vertrag von mehreren Personen als Mieter unterzeichnet, so ist jeder einzelne Unterzeichner in vollem Umfang haftbar - also zur Mietzahlung verpflichtet. Deshalb lohnt es sich nicht, auf die Hausverwaltung zu warten!
Ganz sicher? Jetzt habe ich drei verschiedene Antworten :)
... und in meiner hast Du's mit Rechtsgrundlage...
Der Mieter muss dem Vermieter die Schlüssel übergeben. Es handelt sich um eine Bringschuld und der Mieter muss dem Vermieter die Schlüssel anbieten. Mit dem Ende der Kündigungsfrist ist keine Miete mehr fällig. Aber eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der Miete. Rechtl. Grundlage, siehe Moskitokiller. PS: was alles so per E-Mail versandt wird, nicht zu glauben. MfG
Die Miete wird solange bis zum ende der Kündigungsfrist gezahlt Nicht länger. Ob inzwischen eine Abnahme gemacht wurde ist unerheblich
bist du dir sicher, dass du recht hast?
Wäre ja schön :)
ja, es sei denn der Mieter hätte eine Übergabe verweigert oder unmöglich gemacht. Wenn man 1 Monat vorher die Übergabe macht muß man ja auch trotzdem weiter zahlen.
Mag sein, dass er sicher ist, ist dennoch falsch...
Miete wird er nicht mehr verlangen, sondern Nutzungsausfallentschädigung und wenn er diese nur in Höhe der bisherigen Miete verlangt, seid ihr gut dran.
Anteilig würde bedeuten, bis die Wohnung übergeben wurde?? Vielen Dank schonmal