Wohnungsübergabe, wer muss den Termin machen?

5 Antworten

Wenn die Wohnung von allen WG-Mitgliedern zu einem festen Termin gekündigt wurde, sollten doch auch alle an einer Wohnungsübergabe bis zum Kündigungstermin Interesse haben und die Gemeinschaft sollte auch einen Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren. Solange keine Übergabe erfolgt ist, läuft eine anteilige Miete weiter...

pelle96 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 14:45

Anteilig würde bedeuten, bis die Wohnung übergeben wurde?? Vielen Dank schonmal

MosqitoKiller  11.12.2012, 14:53
@pelle96

Exakt so ist es...

Die Übergabe ist gem. § 293 BGB eine Bringschuld des Mieters, solange dieser keinen Termin vorgibt, kann der Vermieter gem. § 546a BGB weiterhin Miete verlangen...

Die Übergabe liegt in beidseitigem Interesse. Tatsache ist auch, dass der Mieter das Mietobjekt zurück übergeben muss. Mieter ist dabei jeder, der den Mietvertrag mit unterzeichnet hat. Wird die Mietsache dem Vermieter nicht übergeben, so ist dieser berechtigt, weitere Mietzahlungen zu verlangen, da er ja keinen Zugriff auf die Wohnung hat! Wurde der Vertrag von mehreren Personen als Mieter unterzeichnet, so ist jeder einzelne Unterzeichner in vollem Umfang haftbar - also zur Mietzahlung verpflichtet. Deshalb lohnt es sich nicht, auf die Hausverwaltung zu warten!

pelle96 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 14:46

Ganz sicher? Jetzt habe ich drei verschiedene Antworten :)

MosqitoKiller  11.12.2012, 14:52
@pelle96

... und in meiner hast Du's mit Rechtsgrundlage...

Der Mieter muss dem Vermieter die Schlüssel übergeben. Es handelt sich um eine Bringschuld und der Mieter muss dem Vermieter die Schlüssel anbieten. Mit dem Ende der Kündigungsfrist ist keine Miete mehr fällig. Aber eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der Miete. Rechtl. Grundlage, siehe Moskitokiller. PS: was alles so per E-Mail versandt wird, nicht zu glauben. MfG

Die Miete wird solange bis zum ende der Kündigungsfrist gezahlt Nicht länger. Ob inzwischen eine Abnahme gemacht wurde ist unerheblich

pelle96 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 14:44

bist du dir sicher, dass du recht hast?

pelle96 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 14:46
@pelle96

Wäre ja schön :)

Mismid  11.12.2012, 14:46
@pelle96

ja, es sei denn der Mieter hätte eine Übergabe verweigert oder unmöglich gemacht. Wenn man 1 Monat vorher die Übergabe macht muß man ja auch trotzdem weiter zahlen.

MosqitoKiller  11.12.2012, 14:52
@pelle96

Mag sein, dass er sicher ist, ist dennoch falsch...

bwhoch2  11.12.2012, 23:21
@MosqitoKiller

Miete wird er nicht mehr verlangen, sondern Nutzungsausfallentschädigung und wenn er diese nur in Höhe der bisherigen Miete verlangt, seid ihr gut dran.